Gesundheitsreform: Was bedeuten Warkens Reformpläne zum Besten von Patienten?

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will von den 66 Vorschlägen, die Fachleute zur Reform des Gesundheitswesens vorgelegt hatten, mehr als drei Viertel umsetzen. Jeder müsse nun einen Beitrag leisten, Arbeitgeber wie Patienten, kündigte sie am Dienstag an.

Warkens Reformkonzept stößt auf ein geteiltes Echo. Ärztepräsident Klaus Reinhardt sprach von einem „durchaus angemessenen“ Sparpaket. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fürchtet „nichts anderes als ein staatlich veranlasstes Kliniksterben“. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese kritisiert, es gebe „eine gewisse Schlagseite“ zu einer einseitigen Belastung der Versicherten. Auch aus der CSU kam Widerspruch. Der Kampf um die Deutungshoheit hat nun begonnen. Wie vielversprechend sind die Kernpunkte? Und was folgt daraus für Patienten und das System?

Was bedeutet eine Novelle der beitragsfreien Mitversicherung?

Bisher konnten Ehepartner, die nicht oder nur geringfügig beschäftigt waren, also zum Beispiel einen Minijob hatten, über die Familienversicherung mitversichert werden. Das heißt, dafür musste der Ehepartner keine eigenen Beiträge zahlen. Warken will dieses System nun „modifizieren“. Von 2028 an soll ein Beitrag fällig werden in Höhe von 3,5 Prozent des (beitragspflichtigen) Einkommens des Hauptversicherers der Familie. Die Ministerin will diese Neuerungen an Ausnahmen koppeln. Für Eltern, deren Kinder unter sieben Jahre alt sind, deren Kinder eine Behinderung haben, für pflegende Angehörige, aber auch für Rentner soll sich nichts ändern.

Dass Familien von den Krankenkassen finanziell weniger beansprucht werden, sei ein zentrales Element der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und begründe sich mit dem „Familienlastenausgleich“, sagt Gesundheitsökonom Jürgen Wasem. Aus diesem Grund gebe es auch die beitragsfreie Kinderversicherung. Das könne man aber gerade mit Blick auf verheiratete Paare ohne Kinder durchaus diskutieren. Das Modell, das Warken für die Reform vorgeschlagen hat, hält der Gesundheitsökonom der Universität Duisburg-Essen für eine „relativ kluge Lösung“.

Ob der Satz von 3,5 Prozent gut gewählt ist, könne man so pauschal nicht sagen. „Es gibt da keine objektiv richtige Lösung, sondern das ist letztlich eine Werturteilsentscheidung“, sagt Wasem. Das sei natürlich eine Mehrbelastung für viele Haushalte, aber es sei doch ein begrenzter Einstieg, schließlich komme man „von null“. Ein voller Beitragssatz oder eine Pauschale, die letztlich deutlich höher läge, würde zu mehr Überforderung führen.

Eine Familie mit einem Einkommen von 3000 Euro brutto würde mit einer solchen Regel um 105 Euro je Monat mehr belastet. Das würde die Krankenkassen um eine Summe von zwei bis drei Milliarden Euro entlasten. „Das ist aber sicherlich der obere Rand dessen, was man bei einer Abkehr von der beitragsfreien Familienversicherung noch vertreten kann“, sagt der Ökonom.

Sind höhere Zuzahlungen für Medikamente für Patienten gerechtfertigt?

Wenn Patienten ein Medikament verschrieben bekommen, müssen sie in der Apotheke selbst einen Teil zahlen. An diesen Zuzahlungen hat sich seit 22 Jahren nichts geändert: Sie betragen mindestens fünf Euro und höchstens zehn. Das soll nun angehoben werden auf 7,5 Euro und 15 Euro. Für Jürgen Wasem ist dieser Schritt längst überfällig. Er tritt seit Jahren für eine Dynamisierung der Zuzahlungen ein, fordert also, dass die Beiträge der Patienten mit der Zeit automatisch angehoben werden.

Das werde schließlich bei der Ausgabenseite auch gemacht, so steige auch das Pflegegeld alle drei Jahre. „Ich fände eine Dynamisierung von drei Prozent jedes Jahr sinnvoll, wichtig wäre, dass man das auch konkret ins Gesetz schreibt“, sagt der Wissenschaftler. Man könne das auch an die Inflationsrate koppeln und so in einem Rhythmus von drei Jahren anpassen. Andernfalls verliere die Zuzahlung radikal an Steuerungswirkung und auch an Finanzwirkung.

Mit „Steuerungswirkung“ ist konkret gemeint, dass Patienten bei höheren Zuzahlungen von Medikamenten ablassen, die sie nicht dringend brauchen.

Eine Pflicht für eine ärztliche Zweitmeinung – ist das sinnvoll?

Laut Ministerin Warken soll es für bestimmte Eingriffe künftig eine Pflicht geben, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Das solle schrittweise eingeführt werden, zum Beispiel für Knieoperationen. Auch dafür hatte sich die Expertenkommission ausgesprochen. Dem schließt sich auch Jürgen Wasem an: „Wir haben weltweit die höchste Knie-OP-Rate.“ Es sei wohl kaum davon auszugehen, dass die Knie der Deutschen häufiger kaputt seien als anderorts. „Mir scheint das ziemlich evident, dass das ökonomisch getriggert ist.“  Eine Operation sei häufig vermeidbar, zum Beispiel durch Physiotherapie oder andere Behandlungskonzepte. Wasem weist darauf hin, dass das einer der Punkte gewesen sei, den die Kommission in ihrem Bericht mit einem Sternchen versehen hatte. Will sagen: Das spart Geld und verbessert die Qualität der Versorgung. Patienten würden so weniger unnötiger Operationen ausgesetzt. Zweitmeinungen seien zwar nichts, was man flächendeckend einfordern sollte. Für bestimmte Diagnosen sei das aber sinnvoll, dazu gehöre das Knie in jedem Fall.

Was wäre mit einer Zuckersteuer gewonnen?

Ein Punkt, den Nina Warken auf der Pressekonferenz am Dienstag zumindest touchierte, ist in der CDU umstritten: die Zuckersteuer. „Ich bin sehr dafür, auch das Thema anzugehen“, erklärte die Ministerin. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CDU) hatte sich dazu zuletzt kritisch geäußert: Schuld am Übergewicht von Kindern sei vor allem ein Mangel an Bewegung. Sicherlich sei diese Problematik „multifaktoriell“, sagt Ökonom Jürgen Wasem. Das müsse die Politik an mehreren Ecken angehen. „Dass Zucker aber einen Beitrag leisten kann, ist wiederum evident“, sagt der Wissenschaftler. Da gebe es Länderbeispiele, die die Effekte einer Zuckersteuer belegen.

Kann das Hautkrebsscreening weg?

Ein Versicherter kann sich derzeit alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen – selbst wenn er keine Symptome hat. Nina Warken will diese Leistung streichen lassen. Dermatologen haben gegen die Ankündigung protestiert: Früh erkannt, sei Hautkrebs in vielen Fällen sehr gut und kostengünstig behandelbar. Dem widerspricht der Ökonom Jürgen Wasem. Auch er habe in Essen gemeinsam mit Epidemiologen Untersuchungen gemacht. Einen Effekt von solchen routinemäßigen Vorsorgescreenings sei nicht belegt, auch in internationalen Studien nicht. Insofern sei der Vorschlag durchaus plausibel. Anders wäre die Situation selbstredend, wenn es einen begründeten Verdacht auf Hautkrebs gebe. Zum Beispiel weil sich ein Muttermal verändert. Das stehe aber auch nicht zur Diskussion.

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