Gesetzesentwurf von Nina Warken: Regierung beschließt Reform welcher medizinischen Notfallversorgung

Die Bundesregierung hat eine
Reform der medizinischen Notfallversorgung beschlossen. »Das Gesundheitssystem braucht eine Modernisierungskur, und zwar schleunig«, sagt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor der Presse. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass Patienten mit dringenden Anliegen künftig
gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden, statt oft
gleich in überfüllte Notaufnahmen der Kliniken zu gehen. Kernpunkt ist
eine Steuerung über zentrale Anlaufstellen in Krankenhäusern und von
überall per Telefon – vor allem nachts und an Wochenenden, wenn normale
Praxen geschlossen sind.

Neben der Notrufnummer 112 soll die Nummer der
Kassenärztlichen Vereinigung 116 117 den Notdienst entlasten. Beide
Stellen sollen in einem Gesundheitsleitsystem digital miteinander
vernetzt werden. Anrufer erhalten über beide Wege zunächst eine
Ersteinschätzung per Telefon oder Video und werden dann dem
entsprechenden Hilfsangebot zugewiesen.

In ausgewählten Krankenhäusern sollen
Integrierte Notfallzentren (INZ) mit Öffnungszeiten rund um die Uhr
ausgebaut werden. In ihnen sollen Notaufnahme, Notdienstpraxen und
Ersteinschätzung zusammenarbeiten.

Die Rettungsdienste, die den Ländern und
Kommunen unterstehen, sollen Teil der Sachleistung der gesetzlichen
Krankenversicherung werden. Rettungsfahrten sollen künftig auch dann
bezahlt werden, wenn sie die Patienten nicht in Krankenhäuser bringen,
sondern vor Ort behandeln. Geplant ist auch der Aufbau einer digitalen
Infrastruktur zwischen Leitstellen, Rettungswagen und den Notaufnahmen
der Krankenhäuser.

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