Es ist schon der dritte Anlauf: Die Bundesregierung will das Zusammenspiel von Arztpraxen, Notfallaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdiensten neu regeln. Damit sollen auch teure Fehlsteuerungen abgebaut werden.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der dazu beitragen soll, dass Patienten im Notfall schnell zu den passenden Behandlungsangeboten weitergeleitet werden. Ziel der Reform aus dem Bundesgesundheitsministerium ist eine bessere Vernetzung der Notaufnahmen der Kliniken, der Bereitschaftsdienste der Arztpraxen und der Rettungsdienste. Die Reform könnte 2027 in Kraft treten.
Konkret sollen die Notrufnummer 112 und die bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 in einem Gesundheitsleitsystem besser vernetzt werden. Bisher ist die 116 117 in erster Linie als Terminservicestelle bekannt. Sie soll nun zusätzlich als Rufnummer für Hilfe in akuten Fällen ausgebaut werden.
Präzise Weichenstellung in der Akutmedizin
Unter beiden Telefonnummern soll ein Ersteinschätzungsverfahren per Telefon oder Video für alle Anrufer durchgeführt werden, damit die Patienten dann in die richtige Versorgungsebene – Rettungswagen, Notaufnahme, Notfallpraxis oder spätere Behandlung – gesteuert werden. Im Rettungsdienst bleibt es bei der bekannten Notfallnummer 112 – sie ist weiterhin erste Wahl bei schweren Unfällen, Herzinfarkten oder anderen lebensbedrohlichen Notfällen.
In ausgewählten Krankenhäusern sollen integrierte Notfallzentren (INZ) mit Öffnungszeiten rund um die Uhr aufgebaut werden. In ihnen sollen Notaufnahme, Notdienstpraxen und Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Um einer Überlastung der Notaufnahmen vorzubeugen, sollen weitere Notdienstpraxen zu festgelegten Zeiten – etwa an Wochenenden – unterstützen. Häusliche Besuche beim Patienten sollen erst dann vermittelt werden, wenn weder eine Weiterleitung zur Arztpraxis noch eine telemedizinische Behandlung noch eine Versorgung in einem Notfallzentrum im Einzelfall geeignet sind.
Rettungsdienste künftig Teil der Kassenleistung
Die Rettungsdienste, die den Ländern und Kommunen unterstehen, sollen Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Rettungsfahrten sollen künftig auch dann bezahlt werden, wenn die Patienten nicht in Krankenhäuser gebracht, sondern vor Ort behandelt werden. Geplant ist auch der Aufbau einer digitalen Infrastruktur zwischen Leitstellen, Rettungswagen und den Notaufnahmen der Krankenhäuser.
Es wird zudem gesetzlich vorgegeben, dass in allen Rettungsleitstellen am Telefon bereits zur Reanimation angeleitet wird. Ebenso werden die Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. Damit werden freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert.
Jeder dritte Notfallpatient ist ein Fall für den Hausarzt
Hintergrund der seit Langem geplanten Reform sind unter anderem überlastete Notaufnahmen in Krankenhäusern, lange Wartezeiten für Patienten und überlastetes Personal in der Notfallmedizin. Experten verweisen darauf, dass rund ein Drittel der Notfallpatienten in der regulären Versorgung behandelt werden könne. Bei den Rettungsdiensten gab es zuletzt Streit darüber, wer die Kosten für Leertransporte von Rettungsfahrzeugen übernimmt. Die Zahl unnötiger Krankenfahrten soll verringert werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rechnet durch die Reform langfristig mit Einsparungen von gut 1,3 Milliarden Euro jährlich. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Anläufe zu einer Reform. 2019 scheiterte ein Gesetzentwurf von Jens Spahn zunächst am Widerstand der Bundesländer und später an der Corona-Pandemie. Auch die Ampel und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatten die Reform der Notfallversorgung als Teil der großen Krankenhausreform auf der To-do-Liste. Doch der Bruch der Regierungskoalition sorgte für eine erneute Verschiebung.
Ärzte kritisieren die Reformpläne als unrealistisch und unzumutbar
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den Gesetzentwurf umgehend als unrealistisch. Einerseits wolle das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich in seinem sogenannten GKV-Stabilisierungsgesetz mehr als fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits blähe die Notfallreform das Leistungsversprechen „in unzumutbarer Art und Weise“ auf, kritisierten KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer Stellungnahme, die der „Rheinischen Post“ vorliegt.
Warken wies dagegen darauf hin, dass eine Vielzahl von Anliegen nicht zwingend in Krankenhäusern behandelt werden müsse. Patienten solle gezielter geholfen und Ärzte entlastet werden, die Zahl der Fahrten mit Rettungsdiensten solle sinken. Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt begrüßte die Reform.
Das Vorhaben ist nicht Teil des Gesetzentwurfs zu einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, die Warken kommende Woche im Kabinett vorlegen will – beeinflusst aber die Bemühungen um effizientere Strukturen im Gesundheitswesen.
Source: welt.de