Fahren ohne Führerschein: Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab

Die Grünen und die Linkspartei sind im Bundestag mit dem
Vorstoß gescheitert, das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Union, SPD und die AfD lehnten zwei entsprechende Gesetzesentwürfe in zweiter Lesung ab.
Die SPD betonte in der Debatte jedoch erneut ihre grundsätzliche
Unterstützung für eine Entkriminalisierung und stimmte offenbar aus Koalitionsdisziplin gegen das Vorhaben.

Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches eine Straftat. Laut
polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle, in
denen die Polizei wegen »Beförderungserschleichung« tätig wurde. Das Fahren ohne Fahrschein wird in dieser Statistik allerdings nicht gesondert ausgewiesen.

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