„Ausgaben so gut wie vervierfacht“ – Bund und Länder planen radikale Einschnitte zwischen Leistungen zu Gunsten von Kinder

Eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Gemeinden hat eine mögliche Streichliste für die Kinder- und Jugendhilfe erstellt. 8,6 Milliarden Euro sollen damit gespart werden. Vor allem beim Thema Unterhalt stehen demnach drastische Kürzungen an.

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Der Paritätische Gesamtverband befürchtet Kürzungen bei den Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Das gehe aus einem internen Arbeitspapier hervor, das dem Verband vorliege, teilte dieser am Donnerstag in Berlin mit. Demnach diskutiert eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden derzeit über Einschnitte.

Die Vorschläge zielen laut Verband auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden.

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Konkret schlägt die Arbeitsgruppe zudem drastische Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss vor, mit dem der Staat für säumige Unterhaltspflichtige bis zur Höhe des Mindestunterhalts in Vorleistung geht, also mit maximal 394 Euro. Der Unterhaltsvorschuss war erst im Jahr 2017 substanziell erweitert worden. Waren einst nur Kinder bis 12 Jahren berechtigt, wurde der Anspruch 2017 auf Kinder bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet, auch die frühere Höchstbezugsdauer von sechs Jahren wurde aufgehoben.

Die Kommunalvertreter in der Arbeitsgruppe schlagen nun vor, diese Reform wieder rückgängig zu machen. Die Zahl der leistungsbeziehenden Kinder und Jugendlichen habe sich durch die Reform von 427.031 im Jahr 2016 auf 855.642 im Jahr 2024 erhöht. „Die Ausgaben haben sich im selben Zeitraum von 860,67 Millionen Euro auf 3,24 Milliarden Euro fast vervierfacht!“, heißt es in dem Papier, das WELT vorliegt. Der Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner sei allerdings nur von 197 Millionen Euro im Jahr 2016 auf 544 Millionen Euro im Jahr 2024 gestiegen.

Der Spareffekt bei einer Rückabwicklung der Reform könne aufgrund von Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen nur grob geschätzt werden, man gehe aber von einer Ersparnis von rund einer Milliarde Euro an Leistungsausgaben und Verwaltungsaufwand aus.

Zudem schlagen Deutscher Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag vor, Ländern die Möglichkeit einzuräumen, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule „zu verschieben beziehungsweise abweichend zu gestalten“. Notwendig sei eine „gesetzlich definierte, bundesweit klare Finanzierungsgrundlage“, etwa eine ,,Pro-Kopf-Pauschale, um „einerseits Qualitäts- und Strukturunterschiede zu vermeiden und andererseits finanzschwache Kommunen nicht zu benachteiligen“.

Über 70 Kürzungsvorschläge

Nach Verbandsangaben enthält das Papier mehr als 70 Kürzungsvorschläge mit einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro. Das tatsächliche Kürzungsvolumen liege erheblich höher, da knapp zwei Drittel aller Vorschläge nicht mit Zahlen unterlegt seien.

Die Koalition plant eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Das 108-seitige Dokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt unter anderem Verbänden zu einer Stellungnahme vor.

Die Arbeiterwohlfahrt erklärte mit Blick auf das Papier, „uns fehlen die Worte“. Deren Präsident Michael Groß sagte weiter, was hier gekürzt werden solle, sichere Kinder und Jugendliche vor existenzieller Not und ermögliche Menschen mit Behinderungen soziale Teilhabe. „Wer Kindern Chancen nimmt und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sparen will, handelt sozialpolitisch zutiefst verantwortungslos“, so Groß.

Frontalangriff auf Kinderrechte

Auch von den Grünen kommt Kritik an dem Papier. Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, spricht von einem Frontalangriff auf Inklusion und Kinderrechte. Der individuelle Rechtsanspruch auf Begleitung sei die letzte Sicherheit für Familien, deren Kinder besonders intensive Unterstützung bräuchten.

Eine Pool-Lösung, bei der ein Schulbegleiter mehrere Kinder mit Behinderung betreut, sei für viele Kinder nicht ausreichend. Bislang sei diese Pool-Lösung nur als rechtswidrige Sparpraxis in einzelnen Kommunen bekannt. Wenn das zur Norm werde, hätten Eltern keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren.

„Das ist die gezielte Entrechtung der schwächsten Kinder in diesem Land“, so Rüffer. Zudem verstoße man damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert habe und die seitdem geltendes Recht sei. Die Bundesregierung müsse die Pläne sofort vom Tisch nehmen.

„Liste ist eine Schande“

Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, erklärte, die Regierung gehe mit „beispielloser Brutalität“ vor. Eine Arbeitsgruppe wolle, ohne mit Verbänden und Betroffenen zu sprechen, im stillen Kämmerlein die Axt an die Jugend- und Eingliederungshilfe sowie an die Leistungen für Familien anlegen. „Diese Liste ist eine Schande, die Regierung sollte sich in Grund und Boden schämen“, so Reichinnek.

sme/rct mit KNA

Source: welt.de

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