130.000 Euro Nachzahlung an Rentenkasse – Hamburgs Grünen nach sich ziehen Probleme mit Vorstandsbezügen

Was als Aufwandsentschädigung galt, stuft die Rentenversicherung nun als Gehalt ein: Hamburgs Grüne müssen hohe Beiträge nachzahlen. Betroffen ist die Parteispitze der Jahre 2020 bis 2025 – intern und politisch gibt es Unruhe und Kritik.

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Wegen rückwirkend fälliger Sozialversicherungsbeiträge muss der Hamburger Landesverband der Grünen 130.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Wie zuerst die „Bild“-Zeitung berichtete, betrifft die Nachforderung die Vergütungen des geschäftsführenden Landesvorstands aus den Jahren 2020 bis Mitte 2025. Die Summe ist Teil eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2025, der bei der Landesmitgliederversammlung am Sonnabend beschlossen werden soll.

Auslöser ist eine Statusprüfung, die Zahlungen an die Parteispitze rückwirkend nicht mehr als Aufwandsentschädigungen, sondern als sozialversicherungspflichtiges Entgelt einstuft. Die hohen Summen der Rückzahlungen hängen mit den Summen zusammen, die der Landesverband seinem Vorstand gezahlt hat.

Die aktuellen Landesvorsitzenden Leon Alam und Selina Storm erhalten demnach 3567,50 Euro brutto im Monat. Auch von 2023 bis 2025 – als die Doppelspitze aus Alam und Maryam Blumenthal (heute Wissenschaftssenatorin) bestand, war das der Fall. Als alleinige Vorsitzende hatte Blumenthal zuletzt im Jahr 2023 einige Monate lang 4281 Euro erhalten.

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Eine Grünen‑Sprecherin erklärte gegenüber WELT, die Deutsche Rentenversicherung habe die Abrechnung regelhaft alle vier Jahre geprüft und die bisherige Praxis 2017 sowie 2020 ausdrücklich bestätigt. Zudem habe der Landesverband 2023 ein externes juristisches Gutachten eingeholt, das „die damalige Einordnung“ (als Aufwandsentschädigung, Anm. d. Red.) gestützt habe. Entscheidungen über Höhe und Einordnung der Aufwandsentschädigungen seien zudem nicht allein vom Landesvorstand, sondern gemeinsam mit dem Landesfinanzrat getroffen worden, in dem auch Kreis‑, Jugend‑ und Rechnungsprüfervertreter eingebunden seien.

Grüne nennen veränderte Rechtsprechung als Grund

„Die letzte Prüfung kam nun zu einem anderen Ergebnis und bezog sich auf eine sich verändernde Rechtsprechung“, teilte die Sprecherin mit. Maßgeblich sei dabei, dass die Gerichte dem Kriterium der ‚Eingliederung‘ in eine Organisation inzwischen ein höheres Gewicht beimessen – auch bei weitgehender Weisungsfreiheit und leitender Funktion.

Bereits vor Abschluss der Rentenprüfung habe der Landesvorstand im Frühsommer 2025 eine Umstellung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse beschlossen, erklärte die Grünen‑Sprecherin weiter. Rechtlich möglich seien rückwirkende Arbeitnehmeranteile lediglich für drei Monate gewesen; diese seien inzwischen beglichen.

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Die Hamburger CDU fordert nun eine vollständige Aufklärung. Dennis Gladiator, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU‑Bürgerschaftsfraktion, erklärte, sollten sich Versuche bestätigen, Bezüge über Jahre hinweg als Aufwandsentschädigungen deklariert zu haben, um Sozialabgaben zu vermeiden, sei dies ein „schwerwiegender Vorgang“. Besonders im Fokus steht dabei aus seiner Sicht Wissenschaftssenatorin Blumenthal. Sollte sich der Verdacht erhärten, sei sie „im Senat nicht weiter tragbar“, so Gladiator.

Auch bei den Grünen intern sorgt der Vorgang für Diskussionen. Für die Landesmitgliederversammlung am Sonnabend liegt ein Änderungsantrag vor, der über die haushalterische Absicherung der Nachzahlung hinaus grundsätzlichere Konsequenzen fordert. Demnach soll der geschäftsführende Landesvorstand künftig durchgängig als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Funktion behandelt werden; sämtliche Vergütungen sollen vollständig nach den geltenden lohnsteuer‑ und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben abgerechnet werden.

Ehemalige Vorstandsmitglieder sollen freiwillig zahlen

Darüber hinaus verlangen die Antragsteller, dass bei Nachforderungen der Sozialversicherung die rechtlich zulässigen Arbeitnehmeranteile grundsätzlich gegenüber den betroffenen aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitgliedern geltend gemacht und mit laufenden Ansprüchen verrechnet werden. Für Zeiträume außerhalb der gesetzlichen Nacherhebungsfristen soll zudem geprüft werden, „ob freiwillige Beiträge“ der damaligen Amtsinhaber vereinbart werden können.

In der Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass zwar bereits im ursprünglichen Haushaltsplan auf das Risiko einer Nachzahlung hingewiesen worden sei, es jedoch an klaren Regelungen gefehlt habe. Dies habe neben offenbaren Defiziten im finanziellen Risikomanagement auch Defizite in der Governance des Landesverbands gezeigt.

juve

Source: welt.de

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