TV-Auftritt sorgt zu Händen Unmut : Nius verliert Prozess gegen Ministerpräsident Günther

TV-Auftritt sorgt für Ärger Nius verliert Prozess gegen Ministerpräsident Günther

23.04.2026, 19:00 Uhr

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In Artikeln des Portals, mit denen er „irgendetwas zu tun“ habe, stimme in der Regel nichts, sagte Günther. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

In Markus Lanz‘ Talkshow kritisiert Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther das rechtspopulistische Portal Nius scharf. Er bemängelt dessen „vollkommen faktenfreie“ Recherche. Die Klage des Portals gegen ihn scheitert nun.

In einem Eilverfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde des Online-Portals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther in der ZDF-Sendung Markus Lanz vom 7. Januar 2026 zurückgewiesen.

Am 7. Januar hatte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident bei „Lanz“ im Zusammenhang mit Medien wie dem rechtspopulistischen Online-Portal Nius von „Gegnern“ und „Feinden der Demokratie“ gesprochen. Außerdem hinterfragte der CDU-Politiker die Sorgfalt der Recherche. In Artikeln des Portals, mit denen er „irgendetwas zu tun“ habe, stimme in der Regel nichts. Sie seien „vollkommen faktenfrei“.

Die hinter Nius stehende Betreibergesellschaft wandte sich daraufhin an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG), um dem Bundesland zu verbieten, Teile der Aussagen Günthers zu verbreiten und um deren Widerruf zu erreichen. Sie beanstandete, Günther habe mit seinen Aussagen als Ministerpräsident gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen und die Grundrechte von Nius verletzt.

Hat nicht als Minister gehandelt

Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des VG vom 5. Februar 2026, wie das OVG mittelte. Darin waren die Anträge auf Unterlassung der Äußerungen, die Androhung eines Ordnungsgeldes und den öffentlichen Widerruf der Äußerungen abgelehnt worden. Günther habe die angegriffenen Äußerungen nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein getroffen, sondern als Parteipolitiker.

Der 6. Senat des OVG betonte in seinem Beschluss, dass das VG den richtigen verfassungsrechtlichen Maßstab zur Beurteilung der streitigen Äußerung angewendet habe. Es hebe die Doppelrolle von Amtsinhabern hervor. Eine sich äußernde Amtsperson sei als Amtsinhaber an das Neutralitäts- und das Sachlichkeitsgebot gebunden.

Zugleich könne sie aber auch als Parteipolitiker beziehungsweise politisch handelnde Privatperson auftreten, der das Recht auf Meinungsfreiheit zukomme. Dies gelte insbesondere in Talkrunden, die in der Regel dem themenbezogenen Austausch politischer Argumente und Positionen dienten. Daher sei jede Äußerung für sich anhand der Gesamtumstände zu bewerten. Dem sei das Verwaltungsgericht hier nachgekommen, betone der Senat.

„Sieg für die Meinungsfreiheit“

Günther selbst reagierte nach dieser Entscheidung erfreut. „Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit“, sagte er auf Nachfrage. „Es ist gut, dass wir in einem Land leben, in dem solche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten und nicht von rechtspopulistischen Portalen getroffen werden. Das macht hoffentlich vielen Menschen Mut. Ich lasse mir auch weiterhin nicht den Mund verbieten und mich schon gar nicht einschüchtern.“

Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte: „Der Beschluss wirkt wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht: Für Äußerungen des Ministerpräsidenten wird eine private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben. Die reale Außenwirkung des Auftritts wird als unerheblich abgetan, Hoheitszeichen und die Übernahme der Reisekosten durch das Land semantisch wegdefiniert. Wir werden die Entscheidung in Karlsruhe überprüfen lassen.“

Quelle: ntv.de, mwa/dpa/AFP

Source: n-tv.de