Kerosin-Krise: Folgen zu Händen Flugpreise, Rechte und Pauschalreisen
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Steigende Kerosinkosten verteuern Flüge und erhöhen das Risiko von Kürzungen im Angebot. Was Reisende bei Tickets, Pauschalreisen, Annullierungen und möglichen Insolvenzen wissen sollten.
Wie entwickeln sich die Flugpreise aktuell?
Die Preise dürften steigen. Air France-KLM hat bereits angekündigt, Langstrecken-Economy-Tickets wegen der gestiegenen Kerosinkosten um 50 Euro pro Hin- und Rückflug zu verteuern. Lufthansa und andere europäische Airlines wie Ryanair haben vor höheren Preisen gewarnt und signalisiert, die Mehrkosten bei anhaltend hohen Kerosinpreisen weiterzugeben.
Warum werden Flüge teurer?
Der jüngste massive Anstieg der Kerosinpreise lässt die Kosten der Airlines steigen. Laut einer aktuellen Studie der Nichtregierungsorganisation Transport & Environment (T&E) steigen die Treibstoffkosten für Flüge innerhalb Europas im Schnitt um 29 Euro je Passagier, auf Langstrecken ab Europa um 88 Euro. Diese Mehrkosten geben viele Gesellschaften zumindest teilweise weiter, teils über Zuschläge. Das spricht kurzfristig für steigende Ticketpreise – vor allem auf längeren Routen.
Können Airlines nachträglich mehr Geld verlangen?
Bei reinen Flugtickets meist nicht. Maßgeblich ist laut Rechtsreferentin Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen grundsätzlich der bei Buchung vereinbarte Ticketpreis. Eine nachträgliche Preiserhöhung sei nur denkbar, wenn im Vertrag eine Preiserhöhungsklausel wirksam vereinbart wurde. Für Pauschalreisen gelten allerdings andere Regeln.
Was gilt bei Pauschalreisen?
Bei Pauschalreisen dürfen Veranstalter die Preise nachträglich erhöhen – aber nur, wenn das vertraglich vorgesehen ist. Die Erhöhung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden und darf höchstens acht Prozent betragen. Liegt sie über acht Prozent des Gesamtpreises, dürfen Reisende kostenfrei stornieren.
Dürfen Airlines Flüge streichen, wenn sie sparen müssen?
Ja. Wird ein Flug bis zu 14 Tage vor dem Flugantritt annulliert, haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht. Sie können von der Fluggesellschaft einen Ersatzflug zu einem anderen Zeitpunkt verlangen oder die Erstattung des Ticketpreises. Unterkünfte oder Mietwagen am Zielort sollten daher nur mit ausreichenden Stornierungsmöglichkeiten gebucht werden.
Was gilt bei einer kurzfristigen Annullierung?
Die Airline muss Passagieren eine Wahl zwischen Ticketerstattung und Ersatzbeförderung anbieten, also einem anderen Flug zum frühestmöglichen oder zu einem später gewünschten Zeitpunkt. Bei Wartezeiten haben Reisende zudem ein Recht auf Betreuungsleistungen, etwa Mahlzeiten oder gegebenenfalls Hotelunterbringung. Auch wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, können zwar Ausgleichszahlungen entfallen, nicht aber diese Grundrechte.
Gilt Spritmangel automatisch als „außergewöhnlicher Umstand“?
Nicht pauschal. Nach geltendem EU-Recht kommt es auf den Einzelfall an, und die Airline muss nachweisen, dass die Störung außerhalb ihrer Kontrolle lag und auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbar war. Für Reisende gilt die bestehende EU-Fluggastrechteverordnung; über Reformen wird zwar aktuell verhandelt, sie ändern die aktuelle Rechtslage aber noch nicht.
Wie sicher sind Reisende bei einer Insolvenz?
Bei Pauschalreisen ist der Schutz deutlich besser. Dafür gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung gegen Insolvenz des Veranstalters. In Deutschland ist dafür unter anderem der Deutsche Reisesicherungsfonds zuständig, bei dem betroffene Reisende ihre Ansprüche geltend machen können. Auch während des Aufenthalts sind Touristen vor Zahlungsengpässen ihres Veranstalters geschützt, weil der Versicherer eintreten muss.
Und wenn nur die Airline pleitegeht?
Dann ist die Lage für Individualreisende meist schlechter. Für reine Flugtickets gibt es keinen mit Pauschalreisen vergleichbaren gesetzlichen Insolvenzsicherungsfonds. Ansprüche müssen dann oft im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden, Reisende sind aber keine bevorrechtigten Gläubiger, warnt die Verbraucherzentrale. Die Aussichten auf Erstattung sind entsprechend gering.
Was sollten Reisende jetzt praktisch tun?
Wer knapp kalkuliert, sollte bei Unterkunft und Mietwagen auf flexible Stornobedingungen achten. Bei Pauschalreisen ist der Insolvenzschutz ein großer Vorteil. Dafür können Airlines hier wegen der gestiegenen Kerosinkosten nachträglich mehr Geld verlangen – bei reinen Flugtickets dagegen nicht. Bei Einzelbuchungen von Flügen sind Direktbuchungen mit klaren Tarifbedingungen und ein prüfender Blick auf Umbuchungs- und Erstattungsregeln besonders wichtig.
Source: tagesschau.de