Syrer in Deutschland: Wer den deutschen Pass hat, darf in jedem Fall bleiben

Wer als Syrer in den Bürgerkriegsjahren Schutz gesucht hat, war in Deutschland gut aufgehoben. Den meisten von ihnen gewährte die Bundesrepublik Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder den temporären sogenannten subsidiären Schutz, den es erst seit rund 20 Jahren gibt und der ihnen zum Beispiel die Arbeitsaufnahme ermöglicht.

Damit sind die Syrer heutzutage deutlich besser gestellt als die Bürgerkriegsflüchtlinge der Neunzigerjahre. So hatten damals zu Spitzenzeiten rund 350.000 Bosnier in Deutschland Zuflucht gesucht. Sie wurden aber nur geduldet, bekamen wenig Geld und durften meist keiner Ausbildung oder Arbeit nachgehen. Auch hatten sie dementsprechend keine Aussicht, bei gelungener Integration die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Hingegen erhielten allein im Jahr 2024 (neuere Zahlen gibt es nicht) mehr als 80.000 Syrer den deutschen Pass.

Neuankömmlinge haben nur noch wenig Chancen auf einen Schutztitel

Der Einbürgerungstrend dürfte noch eine Weile anhalten. Schon allein aus einem zeitlichen Grund: Immer mehr Syrer leben seit mindestens fünf Jahren in Deutschland. Zudem erfüllen immer mehr von ihnen die weiteren Voraussetzungen, etwa gute Deutschkenntnisse und ein auskömmliches Gehalt.

Und wer nicht ohnehin vorhatte, den deutschen Pass anzustreben, den dürfte spätestens die Rückkehrdebatte zu diesem Schritt veranlassen. Viele Syrer sind davon verunsichert und fragen sich: Bin ich gemeint? Abschiebungen sind im deutschen Asylsystem zwar eher unwahrscheinlich, zumal, wenn man nicht straffällig geworden ist. Jedem Syrer dürfte aber auch klar sein: Wer den deutschen Pass hat, darf in jedem Fall bleiben, komme, was wolle.

Ob hingegen diejenigen bleiben dürfen, die erst jetzt Asyl beantragen, ist eine andere Sache. Von 2014 an waren Syrer stets die größte Gruppe unter den Asylbewerbern. Daran änderte auch der russische Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 nichts, denn die Hunderttausenden Ukrainer hierzulande fanden aufgrund einer Ausnahmeregel Schutz, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen – und kommen somit auch nicht in der Asylstatistik vor. Erst mit dem Sturz des Langzeitdiktators Baschar al-Assad am 8. Dezember 2024 brach die Zahl der von Syrern gestellten Asylanträge ein, sodass Syrer nur noch die zweitgrößte Gruppe unter den Asylbewerbern stellen.

Syriens Präsident Ahmed al-Scharaa und Bundeskanzler Friedrich Merz Ende März im Bundeskanzleramt. Merz schrieb al-Scharaa nach dem Treffen die Aussage zu, dieser wolle 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer binnen drei Jahren zurückhaben. Al-Scharaa wies die Behauptung später von sich, diese Zahlen in den Mund genommen zu haben.
Syriens Präsident Ahmed al-Scharaa und Bundeskanzler Friedrich Merz Ende März im Bundeskanzleramt. Merz schrieb al-Scharaa nach dem Treffen die Aussage zu, dieser wolle 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer binnen drei Jahren zurückhaben. Al-Scharaa wies die Behauptung später von sich, diese Zahlen in den Mund genommen zu haben.dpa

Auch die Gesamtschutzquote ist bei den syrischen Antragstellern eingebrochen. Allerdings, erklärt die Pressestelle des Bundesamts für Migration (BAMF) der F.A.Z., sei ein Vergleich der Schutzquote vor und nach dem Sturz Assads „schwierig“. Um nicht zu sagen: irreführend. Denn unmittelbar nach dem Ende des Assad-Regimes setzte das BAMF wegen der „unübersichtlichen, dynamischen Lage“ alle Asylentscheidungen aus, welche die Situation in Syrien berücksichtigen. Entschieden wurden nur noch etwa Verfahren von Straftätern und Gefährdern oder von Antragstellern, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist. Das erklärt auch, warum die Gesamtschutzquote zeitweise auf null Prozent sank, nachdem sie in den Vormonaten teils bei fast 90 Prozent gelegen hatte.

Seit Ende September entscheidet das Bundesamt auch wieder über Anträge von jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden Männern arabischer Volks- und sunnitischer Konfessionszugehörigkeit. Zudem fällt die Behörde Entscheidungen, in denen eine 21-Monats-Frist abgelaufen ist. Dadurch ist die Gesamtschutzquote bei den Asylerstanträgen wieder gestiegen und lag zuletzt im März bei 23,1 Prozent, wie Zahlen der Bundesbehörde zeigen. Da diese noch immer nicht wieder über die Anträge aller Syrer entscheidet, ist die Schutzquote aber weiterhin nicht vergleichbar mit früheren Jahren.

Rückkehrer berichten von zerstörten Häusern

Gleichwohl ist klar, dass die neue Lage in Syrien die Aussicht für Syrer verschlechtert hat, in Deutschland einen Schutztitel zu erhalten. Die Bundesbehörde sieht sich durch Gerichte in ihren jüngsten Entscheidungen bestätigt. „Derzeit liegen bereits zahlreiche Rechtsprechungen zu Vollablehnungen vor. Bezieht man die vorliegende Rechtsprechung zu Widerrufsentscheidungen ein, lässt sich eine vorsichtige Tendenz erkennen, dass die bislang befassten Gerichte die ablehnenden Entscheidungen des BAMF bestätigen“, teilt eine Sprecherin mit. „Die derzeit vorliegende Rechtsprechung bestätigt die Rechtsauffassung des Bundesamtes, dass aufgrund der geänderten Lage in Syrien bei jungen, gesunden Männern nicht in allen Fällen ein Abschiebungsverbot festzustellen ist.“

Unklar ist, wann die Bundesbehörde über die Anträge weiterer syrischer Gruppen entscheiden wird. Man beobachte die Lage in Syrien „kontinuierlich“. So fließen demnach Informationen des Auswärtigen Amtes, des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen sowie der Asylagentur der Europäischen Union in die Entscheidungspraxis mit ein.

Das Referat für Länderanalysen des BAMF hat auch im November einen „Länderreport Syrien – Ein Jahr nach dem Sturz Assads“ herausgegeben. Darin wird die Sicherheitslage als regional unterschiedlich, aber „insgesamt weiterhin sehr volatil“ beschrieben. Nach wie vor gebe es vereinzelte Rachemorde, konfessionell motivierte Gewalt, Entführungen und Vertreibungen.

Auch wurden im Länderreport Erfahrungen von Rückkehrern zusammengetragen. Diese berichten von „teils ausgeplünderten“ oder „entkernten Gebäuden, aus denen neben den persönlichen Gegenständen und Möbeln auch Wasserhähne, Rohre, Stromkabel, Fliesen, Türen oder Wände entfernt wurden“. Manches Mal sind zudem die Eigentumsverhältnisse ungeklärt. Auch diese Gründe führen dazu, dass fast alle in Deutschland lebenden Syrer nicht zurück in ihr Heimatland ziehen.

Source: faz.net