„Masterplan“-Bericht: Gericht zu Correctiv: „Unklar, ungenau und unvollständig“

Das Landgericht Berlin II hat eine Entscheidung zur „Geheimplan“-Geschichte der Journalistengruppe Correctiv gefällt, die der Kernaussage des Artikels, der im Januar 2024 zu einer beispiellosen Protestwelle mit Hunderttausenden Demonstranten und Entrüstung bis hin zur Bundesregierung führte, den Boden entzieht.

„Es bleiben zurück: (…) Ein ,Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art 16 und 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen“. So lautete das Fazit des Stücks, das viele so verstanden, als habe bei dem Treffen in einem Hotel in Potsdam im Oktober 2023 eine kleine Gruppe einen Plan geschmiedet, demzufolge Millionen Menschen – solche ohne und mit deutschen Pass – zu vertreiben seien. Der Rechtsextremist Martin Sellner hielt bei dem Treffen einen Vortrag über seine Vorstellungen von „Remigration“. Was diese bedeute, glaubte Correctiv mit seiner Darstellung zutreffend wiederzugeben. Das Landgericht Hamburg und verschiedene Verwaltungsgerichte befanden, dies sei gelungen, weil die Conclusio der Journalisten eine zulässige Wertung darstelle. Das Landgericht Berlin, dessen Entscheidungsbegründung nun vorliegt (Az. 27 O 379/25), sagt das Gegenteil: Hier werde eine „mehrdeutige“ Aussage formuliert, die man als Tatsachenbehauptung begreifen könne und diese greife rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin – der AfD-Politikerin Gerrit Huy – ein und sei zu unterlassen.

Die „mehrdeutige“ Aussage, in Potsdam sei ein verfassungswidriger „Masterplan“ ausgeheckt worden, lasse den Schluss zu, hier sei es um einen „bewussten Verstoß gegen grundgesetzliche Gewährleistungen“ gegangen, um eine rechtsförmige oder „durch staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise“. Dies entspreche weder den Ausführungen Sellners noch denen seiner Zuhörer. Sellner habe vielmehr ausgeführt, „dass Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft gerade nicht förmlich oder zwangsweise zur Ausreise verpflichtet werden könnten und gerade deshalb durch eine konsequente Anwendung von Strafgesetzen zur Ausreise motiviert werden sollten“.

Gericht: Die Berichterstattung sei „bewusst unvollständig“

Mit Blick auf diese Differenzierung untersagt das Landgericht Berlin zwei weitere Aussagen, etwa die, dass Gerrit Huy den Vorschlag gemacht habe, „Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ,wieder wegzunehmen‘.“ Die Berichterstattung von Correctiv sei auch deshalb rechtswidrig, „weil sie bewusst unvollständig ist“; die Ausführungen zu einem „,Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ seien „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig unklar, ungenau und unvollständig“.

Die Prozessbeteiligten im Berliner Landgericht am 17. März.
Die Prozessbeteiligten im Berliner Landgericht am 17. März.dpa

Das Landgericht Berlin habe „die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten“, meint der Anwalt Carsten Brennecke, der Gerrit Huy vertritt. „Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben. Der angerichtete Schaden strahlt weit über Correctiv hinaus: Die Glaubwürdigkeit der Medien, die die falsche Legende ungeprüft weiter verbreitet haben, wurde beschädigt. Es liegt nun an diesen Medien, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Dazu gehört ein selbstkritischer Umgang mit der vorschnellen ungeprüften Verbreitung von Nachrichten. Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient.“

Correctiv: „verharmlosende und somit problematische Einordnung“

Die Journalisten wiederum halten dem – nicht ganz so polemisch – entgegen, das Gericht habe nur „einzelne Formulierungen“ verboten, die Kernaussage bleibe bestehen. Man habe es hier mit „juristischen Spiegelfechtereien“ zu tun und die Berliner Richter hätten schlicht nicht verstanden, was es mit „völkischen Tarnbegriffen“ wie „Remigration“ in Wahrheit auf sich habe. Die Berliner Richter nähmen ihrerseits eine „verharmlosende und somit problematische Einordnung“ vor. Völkische Tarnbegriffe zu entschlüsseln, sei „Aufgabe der journalistischen Einordnung“. Man habe bereits Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

Der Streit um den „Masterplan“ geht also weiter. Die widersprüchlichen Entscheidungen der Gerichte in dieser Sache zeigen alle zusammen eins: Mit der Theatralik und dem nebligen Bombast, auf den viele Kollegen hereingefallen sind, tut Correctiv niemanden einen Gefallen – außer denen, die gern von „Lügenpresse“ reden, und der AfD, für die „Remigration“ längst ein Wahlkampfschlager ist.

Source: faz.net