Immer weniger Gläubige: Wie kann es mit den theologischen Fakultäten weitergehen?

Im System der klassischen Fakultäten kam der Theologie der erste Rang vor der juristischen, medizinischen und philosophischen Fakultät zu. An diese ruhmreiche Vergangenheit wird in den theologischen Fakultäten gern erinnert. Man versichert einander, dass man im Grunde die mittelalterliche universitas litterarum in Paris erfunden habe – was nicht ganz falsch ist.

Selbst die berühmte Berliner Reformuniversität, die zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts gegründet wurde, verdankt dem Theologen Friedrich Schleiermacher mindestens so viel wie Wilhelm von Humboldt, dem seinerzeitigen Leiter der Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht im preußischen Ministerium des Inneren.

Mehr als 50 Standorte

Inzwischen ist an die Stelle des Stolzes, erste Fakultät einer Universität zu sein, vielerorts die Furcht getreten, als gleichsam letzte Fakultät gerade noch geduldet zu werden. Gegenwärtig gibt es in Deutschland mehr als 50 Standorte für das Studium der evangelischen und eine vergleichbare Anzahl für das der katholischen Theologie. Doch das Gespenst von Kürzung und Abbau streicht durch die Gänge. Die Sorge um Schließung ist hinter vorgehaltener Hand zu vernehmen.

Professor  Dr. Hans Michael Heinig lehrt Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Göttingen.
Professor  Dr. Hans Michael Heinig lehrt Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität Göttingen.
Professor Dr. Christoph Markschies ist Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und INhaber eeines Lahrstuhls für Antikes Christentum an der HU Berlin
Professor Dr. Christoph Markschies ist Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und INhaber eeines Lahrstuhls für Antikes Christentum an der HU Berlindpa
Dr. Stephan Schaede ist Vizepraesident des Kirchenamtes der EKD
Dr. Stephan Schaede ist Vizepraesident des Kirchenamtes der EKDekd-kirchenamt/Jens Schulze

Aus nachvollziehbaren Gründen hinterlassen die vielschichtigen Prozesse der Säkularisierung doch ihre Spuren: Die Einschreibungszahlen in den theologischen Studiengängen brechen ein. Längst vergangen sind die goldenen Zeiten der Achtziger- und Neunzigerjahre des vorigen Jahrhunderts, bei denen Babyboomer-Jahrgänge zuverlässig Hunderte Erstsemester in die Fakultäten bedeutender Standorte wie Göttingen, Heidelberg, Münster oder Tübingen hineinspülten.

Während sich früher die gebildeten Bürgertumskinder nahezu gleichmäßig auf die Gründungsfakultäten verteilten, immatrikulieren sich im Bereich der Theologie immer mehr fromme Menschen, die glauben, eigentlich gar kein Studium zu brauchen, oder aber Menschen ohne alle religiösen Hintergründe, die sich verwundert fragen, wieso Jesus von Nazareth zur Zeit des Kaisers Augustus geboren wurde.

Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem der Geisteswissenschaften im Wissenschaftssystem, das vor allem mit einer stark geschrumpften und in der Zusammensetzung veränderten Nachfrage nach diesen Fächern zu tun hat. Die klassische theologische Lehre mit ihrer (im Raum der evangelischen Kirche) fein ziselierten philologischen Kunst dreier alter Sprachen und dem hohen Anspruch, auf dem Niveau klassischer deutscher (Religions-)Philosophie Theologie zu treiben, ist dadurch an vielen Orten zu einem für alle Beteiligten mehr oder weniger schwer zu ertragenden Karstgelände geworden.

Die tatsächlichen Einschreibungszahlen pro Semester und noch viel mehr die Zahl der faktisch Studierenden werden lieber diskret gehalten. Bislang bleibt den theologischen Einrichtungen die alle Jahre wiederkehrende öffentliche Schamerfahrung der Kirchen erspart, wenn sie ihre Mitgliederzahlen offenlegen müssen. Immatrikulations- und Absolventenzahlen werden aber hochschulintern sorgfältig erfasst und zwischen den Fakultäten verglichen, schon weil das Bundesverfassungsgericht die Hochschulen verpflichtet, wegen der grundrechtlichen Ausbildungsfreiheit die Lehrkapazitäten maximal auszunutzen.

Überbelegung ist kein Problem mehr – im Gegenteil

Universitäten operieren mit vergleichenden Auslastungsstatistiken, die die Zahl der Studierenden und Lehrenden für alle Disziplinen ins Verhältnis setzt. Qualitätspflege, beispielsweise durch eine bestmögliche Betreuung und kleine Lerngruppen, muss in diesem von staatlichen Kapazitätsverordnungen dominierten System hintanstehen, im Unterschied zu prominenten Universitäten des Auslands, die ihre Zulassungszahlen vollkommen frei festsetzen dürfen.

Seit einiger Zeit sind nun Überbelegungen, anders als vor vierzig Jahren, kein Problem der theologischen Studiengänge mehr, im Gegenteil. Die Unruhe an den Universitäten wächst spürbar angesichts einer verschwindend geringen Auslastung der theologischen Studiengänge. Häufig wird nicht mal jeder dritte Studienplatz besetzt.

An der faktischen Auslastung hängt aber an den meisten Standorten die Ausstattung von Einheiten mit Professuren, weiteren Stellen und verfügbaren Mitteln. Die bestehenden Fakultäten sind nach diesen Maßstäben unausgelastet, weit dramatischer als etliche andere Geistes- oder Professionswissenschaften. Eine Zeit lang wurde diese Sondersituation im deutschen Wissenschaftssystem grummelnd hingenommen. Nun aber kommen die Zeiten des selbstverständlichen Mittelaufwuchses an ihr Ende.

Unmut in Ministerien und Unileitungen

Verteilungskämpfe verschärfen sich, einzelne Länder machen ihren Hochschulen schon harte Sparvorgaben. Die Forderung nach Kapazitätsanpassungen in der Theologie liegt auf der Hand. Bislang werden sie hinter verschlossenen Türen geäußert, doch der Unmut in Ministerien und Universitäten über das Ungleichgewicht von Ausstattung und Auslastung wächst.

Bislang führte der Reformdruck dazu, dass vereinzelt in den Ruhestand verabschiedete und gut ausgestattete W3-Professuren nur noch mit nackten Juniorprofessuren nachbesetzt werden. Vor weiteren Zumutungen scheint das Religionsrecht zu schützen, sind doch viele Standorte und gelegentlich sogar die Zahl der Professuren durch Staatsverträge zwischen Staat und Kirchen im Detail garantiert.

Bei Studien- und Prüfungsordnungen sowie Berufungen haben die Kirchen ein Mitentscheidungsrecht. Der zur religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtete, theologisch mithin in seiner Kompetenz nicht zuständige Staat kann gegen den Willen der Kirchen und ohne ihr Mitwirken an seinen Universitäten keine Theologie anbieten und betreiben. Traditionell spiegelt sich der besondere Status des Faches auch in seiner Organisation in Form eigenständiger Fakultäten wider.

Da und dort ist das Gefüge in Bewegung geraten

An einigen Standorten ist dieses Gefüge in Bewegung geraten. In Hamburg wurde die Theologie in eine kulturwissenschaftliche, in Erlangen-Nürnberg in eine philosophische Großfakultät integriert. Die staatskirchenrechtlich garantierten Reservatrechte hängen nun an der kleineren Einheit des Fachbereichs. Ähnlich ist es in Mainz, wo die katholische und evangelische Theologie in einem Fachbereich und doch in getrennten Fakultäten betrieben wird.

Im Kern sind die überkommenen Organisationsformen der Theologie bislang aber unangetastet geblieben. Signifikante Aufbruchsbestrebungen, sich grundlegend institutionell neu zu organisieren und so zugleich zu konsolidieren, sind noch nicht erkennbar.

Verschiedene Formen der Religionsforschung, also mehrere Theologien sowie weitere historische, sozialwissenschaftliche und philologische Disziplinen, unter einem institutionellen Dach zu vereinen, wie an manchen Universitäten in den USA üblich, hat in Deutschland bislang niemand versucht. In den Campuslösungen von Münster und Tübingen werden theologische und religionswissenschaftliche Einheiten räumlich benachbart untergebracht und sind nicht zu einer Fakultät zusammengeschlossen.

Das Interesse des Staats

Anders als oft behauptet folgt der sorgsam gepflegte Traditionalismus in der Organisation theologischer Forschung und Lehre nicht zwingend aus dem Religionsverfassungsrecht. Verfassungsrechtlich gefordert ist der eigenständige Fakultätsstatus einzelner konfessionell bestimmter Theologien nicht. Das zeigt sich schon daran, dass Lehrkräfte vielerorts an sehr kleinen Instituten für evangelische und katholische Theologie ausgebildet werden.

Der Staat hat seit der Frühen Neuzeit ein Interesse an einer universitären Ausbildung der Geistlichen und dem Austausch angehender Geistlicher mit Studierenden anderer Wissenschaften. Religiöses Personal, das ein Universitätsstudium durchlaufen hat, prägt mittelfristig auch Religionskulturen.

Deshalb hat der Staat, auch unter dem Eindruck islamistischer Bedrohungen, mittlerweile in Form der islamischen Theologie die Entstehung einer Disziplin befördert, die im deutschen Wissenschaftssystem unbekannt war. Wissenschaftliche Theologie und Islamunterricht in den öffentlichen Schulen sollten bei der islamischen Aneignung und Durchdringung liberaldemokratischer Denkformen helfen. Zu Fakultäten für islamische Theologie hat das nicht geführt.

Kirchen haben immer weniger Mitglieder

Wie wird es weitergehen? Prognosen über die schrumpfenden Mitgliederzahlen der Kirchen erwiesen sich bislang teils als verlässlich, teils als eher zu optimistisch. Der Verlust an volkskirchlicher Substanz hat Folgen für den Personal- und damit für den theologischen Ausbildungsbedarf von Religionslehrkräften und Pfarrern.

Hinzu kommt in der katholischen Kirche, dass sich hierzulande kaum noch jemand auf die Lebensform eines Priesters einlassen will. In ganz Deutschland gibt es nur noch 50 neue Priesteramtskandidaten pro Jahr. Für beide Kirchen gilt: Wer in den kommenden Jahrzehnten wohl die Hälfte seiner Mitglieder verlieren wird, der wird auch weniger theologischen Nachwuchs brauchen.

Deshalb wird es nicht ausreichen, auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Staat und Kirchen zu verweisen, die die Fakultäten und Fachbereiche im Bestand garantieren. Grundlage der Verträge ist ein adäquater theologischer Ausbildungsbedarf für Geistliche und Religionslehrkräfte – und der besteht schon jetzt bei Weitem nicht mehr in dem Umfang, wie theologische Fakultäten und Institute vorgehalten werden.

Status quo nicht mehr haltbar

Die Erhaltung des Status quo ist schlicht keine realistische Option. Es ist vielmehr eine Frage der Zeit, bis erste Universitätsleitungen die Schließung von Standorten verlangen und Landesregierungen mit Vertragsänderungen oder gar -kündigungen drohen.

Verantwortliche Akteure in Kirche und Theologie haben nur die Wahl zwischen schleichender Erosion und zufälliger Disruption einerseits – man denke nur an entsprechende Ankündigungen aus der AfD – und planvoller Konzentration und Reorganisation zum Erhalt einer in Forschung und Lehre leistungsfähigen Theologie im Konzert der Religionsforschung andererseits.

Gerne wird argumentiert, dass Theologie als eine der Gründungsfakultäten der mittelalterlichen wie der neuzeitlichen Universität unabdingbar für eine moderne „Volluniversität“ sei (mit diesem merkwürdigen Stichwort wird das umschrieben, was man früher universitas litterarum nannte).

Aber in den jetzt unter den Bedingungen sinkender Finanzmittel anstehenden Priorisierungsdebatten ist nicht nur von den Theologien verlangt, dass sie sich auf einige wenige gut ausgestattete Standorte konzentrieren müssen. Die Zukunft liegt generell in ausdifferenzierten und hinreichend spezialisierten Wissenschaftseinrichtungen, nicht in der uniformen Einheit aller Disziplinen innerhalb einer Organisation.

Die hiermit skizzierte Lage führt zu einer Fülle an Fragen, die beantwortet werden müssen, will man Theologie als belangvolle Disziplin in Forschung und Lehre an staatlichen Universitäten erhalten.

Kann die Struktur bleiben wie im 19. Jahrhundert?

Erstens: Ist es sinnvoll, alle theologischen Fakultäten weiterhin – und im Unterschied zu vielen anderen universitären Fächern – immer noch so zu strukturieren wie im neunzehnten Jahrhundert? In der evangelischen Theologie werden fünf sogenannte Kernfächer, nämlich Altes und Neues Testament, Kirchen- oder Christentumsgeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie in der Regel von jeweils zwei Professuren besetzt.

Diese Kanonbildung hat ihren Preis. So ist längst klar, dass die sogenannte zwischentestamentliche Literatur, die unabdingbar zum Verständnis beider Testamente ist, dadurch nicht angemessen gelehrt und erforscht werden kann. Innerhalb der Teildisziplinen wie beispielsweise der Kirchen- und Christentumsgeschichte wurden die in den jeweiligen Bezugswissenschaften längst überwundenen Binnengliederungen fortgeschrieben: Kaum ein historisches Institut, das etwas auf sich hält, gliedert noch nach den vier Großepochen Antike, Mittelalter, Neuzeit und Zeitgeschichte, wohl aber die theologischen Fakultäten, wobei es in den evangelischen Einrichtungen dann noch eine Reformationsgeschichte gibt, in der erbittert darüber gestritten wird, ob die entsprechende Epoche eher zum Mittelalter oder zur Neuzeit gehört.

Über diesen konzeptionellen Strukturkonservativismus kann auch nicht hinwegtäuschen, dass es an einzelnen Standorten Professuren gibt, die sich gewissen allgemeinen Entwicklungstrends in den Geistes- und Kulturwissenschaften verdanken – beispielsweise „Dogmatik und Gender“, „interkulturelle Theologie“ oder „Ethik in Theologie und Medizin“.

Einen Studienort wie beispielsweise New Haven, wo neben dem Department of Religious Studies der Yale University die Yale Divinity School (YDS) existiert, gibt es in Deutschland nicht. Dort unterrichten mehr als 50 Professoren ihre Studierenden gemeinsam, von einer anglikanischen und jüdischen Neutestamentlerin über einen lutherischen Mediävisten bis hin zu einem griechisch-orthodoxen Byzantinisten.

Spitzenforschung setzt hinreichende Quantität voraus. Die Zusammenlegung mehrerer kleinerer Einrichtungen hierzulande zu einer Fakultät solcher Prägung und die dadurch mögliche Etablierung neuer Teildisziplinen wie einer Professur etwa für das Christentum Asiens würde den durch die Konservierung der Strukturen des neunzehnten Jahrhunderts erzeugten Hausstaub auf der deutschen Theologie fortblasen helfen.

Weiter jede Konfession für sich?

Vor diesem Hintergrund stellt sich eine zweite Frage: Wie sinnvoll ist es, dass weiterhin alle Fakultäten monokonfessionell ausgerichtet sind? Schon immer hatten Universitäten wie Münster, München oder Tübingen, an denen es Fakultäten für evangelische und katholische Theologie gibt, eine besondere Attraktivität für neugierige Studierende.

Es wäre einen Versuch wert, an einzelnen Standorten die Konfessionsbindung der Theologie in Deutschland nicht mehr auf Fakultäten, sondern nach dem Vorbild der YDS in New Haven oder der Chicago Divinity School auf einzelne Professuren oder Institute zu beziehen und auch innerhalb einer Fakultät Professuren mit unterschiedlichen Konfessionen und je nach Disziplinbereich auch Religionen zu besetzen.

Eine solche Besetzungspolitik würde neue Forschungsperspektiven eröffnen und hätte eine andere Sicherheit der dort Ausgebildeten in der Religions- und Weltanschauungspluralität in unserer Gesellschaft zur Folge. Für Fragen der Studienordnungen, des Prüfungsrechts und der Berufungen lassen sich auch unter deutschen Bedingungen geeignete Vorkehrungen treffen, um disziplinäre Selbstbestimmung und religiösen Freiheitsschutz zu gewährleisten.

Geht es auch näher an der Praxis?

Dem schließt sich eine dritte Frage an: Unter den klassischen ausbildungsorientierten Disziplinen der deutschen Universität weist die Theologie im Studium die größte Praxisdistanz auf. Kann diese ausgeprägte Entkoppelung der Theorie von der Praxis, die sich ebenfalls einem Ausbildungskonzept des neunzehnten Jahrhunderts verdankt, so fortgeführt werden und weiterhin im Studium auf Referendariat und Vikariat als die eigentlich lebensorientierende Nachschulung verwiesen werden?

Muss nicht die lebenserschließende Kraft theologischer Topoi von vornherein in Art und Anlage des Studiums eingeübt werden, damit Studierende nicht Gefahr laufen, im ersten Examen auswendig gelernte Lehrinhalte zu reproduzieren, deren Gott und Welt aufschließender Sinn ihnen selbst weitgehend entzogen bleibt?

Die medizinische Fakultät der Berliner Charité hat schon 1999 einen Reformstudiengang eingeführt, der vorklinische und klinische Phase kombiniert und weitere Praxiselemente integriert. Welche theologische Fakultät hierzulande wagt das 2027?

Besser wissenschaftlich breit aufstellen?

Vierte Frage: An den kleinen Lehramtsinstituten gibt es zum Teil nur zwei Professuren. Wie kann da ein breit gebildetes religionskundiges Lehramtspersonal gedeihen? Und wie kann das Lehrpersonal über ein hartes Unterrichtspensum hinaus forschend in andere Wissenschaftskontexte ausstrahlen?

Wäre es nicht für die Theologie als wissenschaftliche Disziplin gewinnbringend, möglichst breit aufgestellte Lehr- und Forschungseinheiten zu bilden und Chancen des universitätsübergreifenden Lehrexports konsequent zu nutzen? Im Zeitalter digitalisierter Lehre werden sich ohnehin viele exzellente Studiengänge mit Gewinn von zu Hause aus absolvieren und mit Präsenzphasen vor Ort kombinieren lassen.

Besser in kirchlichen Einrichtungen als an Unis?

Man mag gegenläufig zum bisher Gesagten – fünftens – fragen, ob nicht die Kirchen ihre Geistlichen künftig selbst ausbilden sollen. Es gibt parallel zu den darbenden Fakultäten noch einige Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft, deren Einschreibezahlen teilweise beachtlich sind.

Kritiker einer Verlagerung der Ausbildung von Geistlichen und Religionslehrkräften an solche Einrichtungen betonen, dass die freie Forschung, die zu den Wesensmerkmalen einer akademischen Disziplin gehört, auch in der Theologie nach deren Umformungen in der Neuzeit essenziell sein muss und nur gewährleistet ist, wenn Theologie als akademische Disziplin an staatlichen Universitäten gelehrt wird.

Das sichert einerseits einen gegenüber aller Ideologie distanzierten Anspruch der Wissenschaftlichkeit im Geist reflexiver Aufklärung und andererseits ein unabhängiges, souveränes Lehrpersonal, das sich nicht im Schatten einer wie auch immer geprägten geistlichen Aufsicht zu orientieren hat.

Die Einbindung eines theologischen Fachbereichs in das Konzert mannigfacher Nachbardisziplinen kann jedenfalls eine inter- und dann auch transdisziplinäre Vernetzung in Studium und Lehre befördern. Nur so wird die in vielen Geisteswissenschaften anstehende Erweiterung um naturwissenschaftliche Methoden wie Fragestellungen (beispielsweise wie in der Genetic History, die den Geschichtswissenschaften mit genetischen Analysen eine neue Quellengattung beschert) überhaupt möglich sein, weil nur an Universitäten eine entsprechend qualifizierte, exzellente Naturwissenschaft etabliert werden kann.

Welche Instanz hätte Mandat und Durchsetzungskraft für eine Umstrukturierung?

Die letzte Frage ist im stark föderal geprägten System deutscher evangelischer Landeskirchen und römisch-katholischer Bistümer vielleicht am schwersten zu beantworten: Welche Instanz kann sich sinnvollerweise der verzwickten Frage nach einer Konzentration der Standorte theologischer Fakultäten, Fachbereiche und Institute bei gleichzeitiger Auffächerung der Lehr- und Forschungsprofile annehmen?

Wer hilft, die oft nur nach dem Prinzip sola structura geführte Diskussion über Zusammenlegungen und Schließungen in einen produktiven Prozess zum Aufbau von diversifizierten, international konkurrenzfähigen Einheiten mit bestmöglich qualifiziertem Personal und vielversprechenden Forschungsperspektiven zu verwandeln?

Es ist ja nicht so, dass die Akteure in theologischer Wissenschaft und Kirche den Schwund an Studierenden und die absehbare kirchliche Transformation ignorierten oder sich von vornherein jeder Veränderung verweigerten. Fakultäten, Lehramtsinstitute und Kirchen sind auf dem richtigen Wege, wenn sie – möglichst gemeinsam – in dieser Weise auf eingeschlagenen Pfaden entschlossen vorangehen.

Doch kurzfristig hat kein beteiligter Akteur ein starkes Eigeninteresse an Veränderung. Von den Fakultäten und Instituten selbst oder ihrem Zusammenschluss in den Fakultätentagen wäre es zu viel verlangt, einen groß angelegten Transformationsprozess zu koordinieren.

Auch die Landeskirchen und Diözesen scheinen nicht die Reformtreiber zu sein: Die Kirchenleitungen der evangelischen Landeskirche stehen zwar in staatskirchenrechtlicher Verantwortung, ihre eigene kirchenorganisatorische Bringschuld und Verantwortungslasten machen sie jedoch schwerlich zu einem die Reformen vorantreibenden Gegenüber, sosehr sie in einen Standortreformprozess einbezogen gehören.

Es bleibt nur, eine starke dritte, unabhängige Instanz zu bemühen, die mit den Vertretenden der Disziplin gemeinsam das Feld evaluiert, sinnvolle Zielstellungen identifiziert und über genug fachlichen und wissenschaftspolitischen Sachverstand verfügt, um glaubwürdig zu vermitteln und anzuregen.

Wenn man an die „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ denkt, die der Wissenschaftsrat nicht zuletzt auf Anregung seines damaligen Vorsitzenden Peter Strohschneider und der damaligen Bundesministerin Annette Schavan im Januar 2010 vorlegte, könnte eine solche Instanz der Wissenschaftsrat sein. Internationale Expertisen könnte man über begleitende Tagungen in einer der großen Wissenschaftsstiftungen einholen.

Eine solche Lösung von Fragen, die schon länger der Beantwortung harren, hat die Theologie verdient. Die Universitätslandschaft unseres Landes wäre signifikant ärmer ohne leistungsfähige Theologien. Und um die Zukunftsfähigkeit eines immer deutlicher multireligiösen Landes wäre es auch schlechter bestellt.

Wer hingegen dem Religionsrecht und den Staatskirchenverträgen zumutet, eine universitäre Disziplin auf Dauer vor Kapazitätsanpassungen zu schützen, untergräbt mittelfristig sowohl die Akzeptanz der Theologie im Verbund der anderen Fächer als auch die Legitimation eines Kernelements im kooperativ-freiheitlichen Religionsverfassungsrecht. Dieser Preis wäre so hoch, dass er durch nichts zu rechtfertigen wäre.

Source: faz.net