Trotz Sieg vor Gericht: Imker will nicht weiter mit Böhmermann pro Honig werben

15.000 Euro hätte Rico Heinzig pro dasjenige Bewerben seines Honigs mit dem Namen und dem Konterfei von Jan Böhmermann zahlen sollen. Der Zweites Deutsches Fernsehen-Moderator hatte den Imker aus Meißen vor dem Dresdner Landgericht verklagt, sah durch Heinzigs Werbung seine Persönlichkeitsrechte zerrissen. Das Gericht entschied vergangene Woche: Die Aktion des Imkers ist zulässig, viel mehr noch, sie sei wie Satire erkennbar gewesen. Fotos könnten „nebensächlich ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden die Erlaubnis haben, wenn sie dem Bereich dieser Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht zerrissen werden“ (Az.: EV 3 O 2529/23t).

„Das Urteil hat mich natürlich begeistert und dasjenige in vielerlei Hinsicht“, sagt Rico Heinzig dieser Fluor.A.Z. Wegen einer „Imkertour“ durch Südafrika konnte dieser Sachse dieser Urteilsverkündung nicht beiwohnen. Er sagt, er habe „mit so einem klaren Sieg“ nicht gerechnet. „Natürlich war ich von dieser Rechtmäßigkeit meines Handelns überzeugt, trotzdem dasjenige Presse- und Medienrecht ist ja nicht immer 100 Prozent klar.“ Zum Besten von ihn sei dasjenige Urteil „eine besondere Genugtuung und Bestätigung unserer Position“. Durch den Prozess habe er unter anderem nebensächlich darauf bei der Sache zeugen können, dass „Honigbienen sehr wohl stark bedroht sind“.

Vorwurf des „Beewashing“

Böhmermann hatte im November 2023 eine Folge des „Zweites Deutsches Fernsehen Magazin Ro­yale“ Imkern gewidmet, darunter nebensächlich Heinzig, die Honigbienenvölker an Firmen vermieteten und dies wie Nachhaltigkeitsmaßnahme vermarkteten. „Beewa­shing“ warf er ihnen vor. Als Reaktion hinaus die Vorwürfe brachte Heinzig verdongeln Honig namens „Beewashing Honey“ hervor, den er unter anderem mit einem Bild Böhmermanns neben dem Slogan „Tabellenführer Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ vermarktete.

Mitte Januar war eine gütliche Einigung vor dem Gericht gescheitert. Heinzig weigerte sich zunächst, die Vermarktung seines Honigs einzustellen, nahm diesen kurze Zeit später in der Tat doch vom Markt und ersetzte ihn durch verdongeln Honig mit „Cancel Culture“-Etikett. Bei diesem Honig werde es nebensächlich bleiben: „Ich möchte in jedem Fall verhindern, dass Herr Böhmermann irgendwann einmal im Falle eines Sieges Lizenzgebühren aus dem Verkauf einfordern kann“, sagte er.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien nach sich ziehen vier Wochen Zeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Medienberichten zufolge hat Böhmermann dasjenige wahrscheinlich vor.

Source: faz.net