75 Jahre Grundgesetz: „Es war eine ungeheure Enttäuschung auf beiden Seiten“

Das deutsche Grundgesetz – heute wird es 75 Jahre alt – ist eine der wenigen Verfassungen, die ihr eigenes Außerkrafttreten thematisieren. Das Grundgesetz gilt, so steht es in Artikel 146, bis zu „dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Als die Ostdeutschen im Jahr 1989 die SED-Diktatur hinwegdemonstrierten und binnen weniger Monate die Wiedervereinigung greifbar wurde, da stellte sich die Frage, ob das vereinte Deutschland nicht auch eine gemeinsame Verfassung bräuchte. Damals entstanden Verfassungsentwürfe, Kommissionen tagten. Es kam anders, die DDR trat dem Grundgesetz bei, zu einer neuen Verfassung kam es bis heute nicht.