Wie Lemke den Schutz gegen Hochwasser verbessern will
In Brandenburg gilt wegen des Hochwassers seit Dienstag die höchste Alarmstufe. Es ist schon das dritte größere Hochwasser in diesem Jahr, das in Teilen Deutschlands zu schweren Überschwemmungen führt. Wegen des Klimawandels droht hierzulande auch künftig häufiger Hochwasser. Deswegen arbeitet das Bundesumweltministerium von Steffi Lemke (Grüne) an einer Novelle des Hochwasserschutzgesetzes. Am Mittwoch gab Lemke Details bekannt. Geplant ist unter anderem, die Infrastruktur zum Hochwasserschutz zügig zu stärken und Gefahren durch Hochwasser mithilfe strengerer und zielgenauerer Planung der Flächennutzung und Bebauung einzudämmen.
Die Novelle will außerdem die Kommunen stärker in die Pflicht nehmen. Gemeinden sollen künftig örtliche Konzepte für die Vorsorge und das Management von Starkregen erarbeiten. „Wir müssen die Menschen und ihr Hab und Gut, aber auch unsere Infrastruktur besser vor immer größeren Fluten schützen“, sagte Lemke. Über die geplante Novelle habe sich ihr Haus in den vergangenen Monaten intensiv mit den Ländern beraten. Der Gesetzentwurf werde nun zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Ziel sei es, den Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett zu verabschieden, sodass das Gesetz vor Ende der Legislaturperiode in Kraft treten könne.
Das Umweltministerium will unter anderem beim Bau von Hochwasserschutzanlagen Tempo machen. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie für Bauten des Küstenschutzes sollen zügiger erfolgen, damit die Vergabe und damit der Bau der Anlagen schneller beginnen kann. Um Infrastruktur besser vor Hochwasser zu schützen, sollen Anforderungen an Brücken und Stauanlagen klarer definiert werden. Bei neuen Brücken muss den Plänen zufolge ein größerer Abstand zur Wasseroberfläche gewahrt werden. Außerdem sind an Hochwasser angepasste Materialien zu verwenden.
Verpflichtende Beachtung bei der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung
Der Hochwasserschutz soll künftig bei der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung verpflichtend beachtet werden. Das ist bisher nicht der Fall. Dabei seien auch die Auswirkungen flussaufwärts und flussabwärts zu betrachten. Die Bebauung an einer Stelle des Flusses dürfe nicht an anderer Stelle das Hochwasserrisiko verschärfen, erläuterte eine Sprecherin.
Schon bisher darf in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten nur in Ausnahmefällen neu geplant und gebaut werden. Diese Regelungen sollen verschärft werden, um die Risiken und das Ausmaß von Hochwasserschäden zu mildern. Die Länder waren bislang lediglich verpflichtet zu definieren, welche Gebiete als Überschwemmungsgebiete gelten. Künftig sollen sie innerhalb dieser Gebiete besondere Gefahrenbereiche festlegen können, in denen nicht mehr neu gebaut werden darf.
Umweltschutzverbänden gehen diese Pläne nicht weit genug. Es brauche einen verpflichtenden Nachweis der „Hochwasserpositivität“ bei allen Bauvorhaben, fordert der WWF Deutschland. „Es muss sichergestellt werden, dass jedes Bauprojekt nicht nur das Hochwasserrisiko vor Ort nicht erhöht, sondern idealerweise sogar reduziert“, fordert WWF-Gewässerfachmann Ruben van Treeck. Dies könne zum Beispiel durch Maßnahmen wie Versickerungsflächen erreicht werden, die das Wasser speichern und so die Hochwassergefahr mindern.
Die Novelle des Hochwasserschutzgesetzes sei Teil eines Instrumentenkastens, mit dem die Regierung Vorsorge für Extremereignisse treffe, hebt das Ministerium hervor. Mithilfe des Nationalen Hochwasserschutzprogramms sollen etwa Deiche zurückverlegt werden. Vorsorge werde außerdem mit dem im Juli in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz getroffen. Das Gesetz sieht verpflichtende Konzepte zum Schutz gegen Extremwetter vor. Ein weiterer wichtiger Baustein sei das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das auch dem natürlichen Hochwasserschutz diene.