Völkerstrafrecht: Bundestag reformiert Völkerstrafrecht

Der Bundestag hat eine Reform des Völkerstrafrechts verabschiedet. Demnach werden unter anderem weitere Delikte der sexualisierten Gewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche werden etwa neu ins Völkerstrafrecht aufgenommen. Die Regelung gilt auch, auch wenn die Delikte im Ausland begangen wurden.

Zudem soll das Völkerstrafrecht um den „Einsatz verbotener Mittel der Kriegsführung“ erweitert werden. Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie dauerhaft blindmachende Laserwaffen, sollen in den Gesetzestext ergänzt werden.

In den vergangenen Jahren habe „das Völkerstrafrecht sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen“, hieß es zur Begründung der Anpassung. Vor allem der massive Einsatz sexualisierter Gewalt hat demnach zu einem „gesteigerten Bewusstsein“ für Lücken im deutschen Völkerstrafrecht geführt. 

Mit der Anpassung will die Bundesregierung laut Entwurf auch auf bereits vorgenommene Änderungen im Strafgesetzbuch reagieren. Darüber hinaus sind erleichterte Nebenklagemöglichkeiten für Opfer von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in dem Gesetzentwurf enthalten. Diese sollen sich fortan Verfahren grundsätzlich als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anschließen können.

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