Völkerrechtler: „Warum ist Deutschland noch zweitgrößter Waffenlieferant für jedes Netanjahu?“

Der Horror, der sich in den letzten zwei Jahren im Gazastreifen abgespielt hat, ist unbeschreiblich. Die Hamas spricht davon, dass seit dem 7. Oktober 2023 circa 70.100 Palästinenser im Krieg getötet worden sind. Das Max-Planck-Institut für Demografie in Rostock geht sogar davon aus, dass mindestens 100.000 Palästinenser ihr Leben verloren haben. Ist es angesichts dieses unfassbaren Leids und der nachgewiesenen Kriegsverbrechen der israelischen Armee nicht unvorstellbar, dass Deutschland weiter Waffen an Israel liefert? Der Völkerrechtler Alexander Schwarz sieht das so.

Seit dem teilweisen Exportstopp im August hat die Bundesregierung Rüstungslieferungen im Wert von mindestens 2,46 Millionen Euro an das Land im Mittleren Osten genehmigt – das ging Anfang Oktober aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), für das Schwarz arbeitet, hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die Waffenexporte erhoben. Wie wahrscheinlich ist es, dass diese erfolgreich sein wird?

der Freitag: Herr Schwarz, die vom ECCHR unterstützte Klage gegen deutsche Waffenexporte nach Israel wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel abgewiesen. Nun hat die Menschenrechtsorganisation Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Was genau bedeutet das und warum soll dieser Weg nun vielversprechender sein?

Alexander Schwarz: In Kassel ging es primär um die Frage, ob das deutsche Außenwirtschaftsrecht Menschen aus Gaza überhaupt schützt – also Personen, die, wie der von uns unterstützte Kläger, von israelischen Panzern bedroht werden, die mit deutschen Getrieben betrieben sind. Der VGH hat das verneint und damit die tödlichen Folgen deutscher Exporte praktisch ausgeblendet. Damit sehen wir Verfassungsgrundsätze berührt, nämlich das Recht auf Leben des Klägers und seinen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Wir haben uns deshalb an Karlsruhe gewendet und sagen: Wenn Deutschland Panzergetriebe liefert, die in einem Krieg eingesetzt werden, in dem systematische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dokumentiert sind, dann ist das keine reine außenpolitische Frage mehr, sondern es geht um elementare Grundrechte von Menschen, die entsprechend geschützt werden müssen.

Warum soll der Weg nach Karlsruhe aussichtsreicher sein als der Weg nach Kassel?

Unserer Einschätzung nach, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten sogenannten Ramstein-Urteil, das wir im vergangenen Sommer erstritten haben, zwei wichtige Dinge klargestellt hat: Erstens schützen die deutschen Grundrechte auch Ausländerinnen im Ausland, wenn deutsche Hoheitsgewalt einen spezifischen Beitrag zu völkerrechtswidriger Gewalt leistet. Zweitens kommen Deutschland Schutzpflichten zu, wenn die ernsthafte Gefahr systematischer Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht besteht. Genau diese Voraussetzungen liegen bei den Waffenexporten nach Israel vor.

Warum?

Bei Genehmigungen von deutschen Panzergetrieben haben wir einerseits einen rechtsförmigen Beitrag der deutschen Bundesregierung zur Bodenoffensive in Gaza. Zudem ist unbestreitbar, dass die Bodenoffensive in Gaza in den letzten zwei Jahren zu systematischen Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht beigetragen hat, dokumentiert durch UN-Berichte, durch einstweilige Anordnungen des IGH, durch Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs sowie durch zahlreiche Völkerrechtsexpert:innen und Menschenrechtsorganisationen weltweit. Die Botschaft an Karlsruhe ist damit klar: Wendet die Maßstäbe konsequent an, die ihr im Ramstein-Urteil entwickelt habt. Dann müsste der Kläger aus Gaza vor völkerrechtswidrigen Exportgenehmigungen geschützt werden.

Seit dem 7. Oktober hat Deutschland Waffenexporte im Wert von über einer halben Milliarde Euro nach Israel genehmigt

Das Ramstein-Urteil wurde nicht von jedem so optimistisch beäugt wie vom ECCHR. Das wissen Sie sicher.

Das Ramstein-Urteil ist aus verfassungsrechtlicher Sicht ein zentraler Baustein für Gaza. Auch wenn wir das Urteil im Ergebnis kritisieren, bietet es nun eine klare Linie: Selbst die hohen Anforderungen, die Karlsruhe dort formuliert hat, sind im Fall Gaza erfüllt. In Gaza ist der deutsche Beitrag zur völkerrechtswidrigen Kriegsführung Israels noch direkter und schwerwiegender als im Jemen. Bei der mündlichen Verhandlung im Ramstein-Verfahren war zudem erkennbar, dass die Richter:innen die völkerrechtliche Lage in Gaza offenbar anders bewerten als die im Jemen während des US-Drohnenkriegs.

Wie würde sich eine Entscheidung aus Karlsruhe zugunsten der Kläger konkret auswirken?

Eine positive Entscheidung aus Karlsruhe würde den Fall an den VGH Kassel zurückverweisen. Dieser müsste dann mit den Maßstäben aus Karlsruhe neu entscheiden. Wir erhoffen uns von Karlsruhe, dass die Schutzpflichten Deutschlands anerkannt werden, was auch bedeuten würde, dass die Kläger aus Gaza klagebefugt sind. Das heißt, dass sie überhaupt die Möglichkeit haben, ihre Rechte vor deutschen Gerichten in Anspruch zu nehmen. Und das wäre tatsächlich grundlegend für die deutsche Rüstungsexportkontrolle, weil dies gerichtlich bislang noch nicht eindeutig entschieden wurde.

Können Sie noch einmal konkret erläutern, um welche Waffen es hier geht und was diese in Gaza angerichtet haben?

Es geht um Panzergetriebe der deutschen Firma Renk aus Augsburg, verbaut in den israelischen Panzern der Typen Namer und Merkava. Die Getriebe sind das Herzstück dieser Panzer. Ohne diese wäre der Bodenkrieg in Gaza in dieser Form nicht möglich. Sie werden dort in großer Zahl eingesetzt, auch in dicht besiedelten Gebieten, in der Nähe von Zeltlagern, Verteilstätten und anderen zivilen Einrichtungen. Berichte von UN- und Menschenrechtsorganisationen haben schwere Verstöße durch diese Panzer dokumentiert, darunter die Tötung des sechsjährigen palästinensischen Mädchens Hind Rajab im Januar 2024. Sie wurde mitsamt ihrer gesamten Familie in einem zivilen Fahrzeug durch Hunderte von Schüssen aus einem Merkava-Panzer getötet. Seit dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 hat Deutschland Waffenexporte im Wert von über einer halben Milliarde Euro nach Israel genehmigt. Die Bundesrepublik ist und bleibt damit zweitgrößter Waffenlieferant der Netanjahu-Regierung.

Deutschland signalisiert durch seine Exportpolitik die Bereitschaft, auch weiterhin gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verstoßen

Hat der teilweise Exportstopp unter Kanzler Merz überhaupt zu irgendeiner Veränderung „on the ground“ beigetragen?

Nein, der sogenannte Exportstopp vom 8. August 2025 war von Anfang an halbherzig. Die Bundesregierung hatte lediglich angekündigt, vorerst keine neuen Genehmigungen für in Gaza einsetzbare Waffen zu erteilen. Laufende Genehmigungen blieben unberührt – mit Laufzeiten von bis zu fünf Jahren. Es gab also nie einen echten Lieferstopp. Inzwischen ist der minimale Genehmigungsstopp sogar wieder aufgehoben worden – trotz fortgesetzter und gut dokumentierter Völkerrechtsverstöße Israels. Die Regierung Netanjahu ist – wie vergangene Regierungen – in keiner Weise bereit, begangene Kriegsverbrechen juristisch aufarbeiten zu lassen.

Tatsächlich sieht man ja eher Gegenteiliges.

Richtig. Mittlerweile haben die USA Sanktionen gegen Richter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs erlassen und versuchen damit sogar zu verhindern, dass es zu einer internationalen Strafverfolgung dieser Taten kommt. Auch bekundet Israel in keiner Weise Besserung der Art und Weise der israelischen Kriegsführung. Deshalb besteht das von uns angesprochene Risiko nach dem Internationalen Waffenhandelsvertrag weiterhin fort.

Müsste es einen umfangreichen Waffenstopp geben?

Nach den Bestimmungen des Waffenhandelsvertrages: ja. Deutschland signalisiert durch seine Exportpolitik allerdings die Bereitschaft, auch weiterhin gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verstoßen. Dies betrifft nicht nur den Waffenhandelsvertrag, sondern auch die Genfer Konventionen und die Genozidkonvention, die präventive Unterlassungspflichten enthält. Doch Deutschland ignoriert diese Rechtsbindungen – obwohl sich die Lage seit 2023 kontinuierlich verschlimmert hat.

Hat Rechtsstaatlichkeit in Deutschland damit einen Tiefpunkt erreicht?

Wir befinden uns an einem Scheideweg. Deutschland muss entscheiden, ob es seine historische Verantwortung und die daraus erwachsene europäische Nachkriegsordnung preisgibt oder aufrechterhält. Dadurch nähme allerdings nicht nur das Völkerrecht Schaden, sondern die Grundfesten des Rechtsstaates an sich. Es gibt zum Glück viele politische Akteure und zivilgesellschaftliche Organisationen, die der festen Überzeugung sind, dass das Gegenteil erfolgen und das Völkerrecht verteidigt und gestärkt werden muss. Wir müssen zurückkehren zu einer rechtsbasierten Ordnung und setzen darauf, dass die deutschen Gerichte hierzu einen Beitrag leisten.

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Alexander Schwarz ist Jurist und Co-Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR – dem European Center for Constitutional and Human Rights in Berlin. Das ECCHR ist eine unabhängige Menschenrechtsorganisation, die sich mit juristischen Mitteln dafür einsetzt, dass die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden.