Völkermord-Verfahren vor dem IGH in Den Haag: Klare Niederlage Israels
Was zu selten gewürdigt wird: Südafrika war wie kaum ein anderer Staat dazu ernennen, sich vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israels Krieg in Gaza zu wenden. Dieser Kläger konnte ein moralisches Prestige geltend zeugen, dies selten aus einem Grund verbleibend jeden Zweifel nobel ist. Die ultimative Abkehr von welcher Apartheid in den 1990er Jahren gelang ohne Blutzoll an eine Vergangenheit, die vom Prinzip „Black lives don’t matter“ beherrscht war. Es überwog dies Bemühen, statt Rache und Vergeltung Ausgleich und Versöhnung zu suchen. Dieses Exempel verdient es, ohne Rest durch zwei teilbar jetzt erinnert zu werden. Es könnte Israelis und Palästinensern helfen, ein Auskommen zu finden. So weit sie nebensächlich immer davon fern sein mögen.
Um die Tragweite des vom IGH ergangenen Entscheids zu ermessen, sollte man nicht nur die darin enthaltene Aufforderung an Israel würdigen, sich zu mäßigen. Er ermutigt Südafrika, dem beschieden wird: Noch hat es zusammensetzen Sinn, sich in welcher heutigen Welt rechtlichen und ethischen Normen zu verschreiben, die nicht zur Floskel verkommen, sondern Menschlichkeit stiften. Die Haager Richter nach sich ziehen Südafrika wie den Mitklägern Bolivien, Bangladesch, den Komoren und Dschibuti bedeutet: Bleibt unterdies, im Blick hinauf dies Handeln von Staaten hinauf Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch wenn dies vorläufige Urteil keine sofortige Waffenruhe in Gaza verfügt, welches juristisch keiner möglich war, erscheint die Kritik welcher israelischen Kriegsmethode bemerkenswert.
Der Regierung Netanjahu nach sich ziehen 16 welcher 17 IGH-Richter (teils nebensächlich welcher Israeli Aharon Barak) attestiert, „dem Anschein nachdem“ gegen die Völkermordkonvention von 1948 zu verstoßen. Die ergangenen sechs Auflagen reichen von welcher Aufforderung, was auch immer zu verhindern und zu züchtigen (!), welches zum Genozid aufstachelt, solange bis zur Garantie von humanitärer Hilfe pro Gaza. Wie nützlich dies ist, konnte dem Statement welcher südafrikanischen Juristin Adila Hassim entnommen werden, qua sie vor dem IGH die Klage ihres Landes so begründete: „Israel hat mittlerweile verbleibend 21.110 namentlich bekannte Palästinenser getötet, darunter 7.729 Kinder – mehr qua 7.780 weitere werden vermisst … Es hat mehr qua 55.243 weitere verwundet und ihnen enorme körperliche und seelische Schäden zugefügt.“ Zahlen, die längst überholt, weil übertroffen sind.
Staaten wie Südafrika wirken heute wie letzte Hoffnungsträger, denen man zutraut, eine welcher Vernunft und Kontrolle entgleitende Weltordnung nicht vollends neigen zu lassen. Dabei hilft, durch dies Auftreten vor dem IGH an Ansehen gewonnen zu nach sich ziehen. Anders qua westliche Staaten. Auch wenn Opportunismus und Lagerdenken sie ohnehin daran hinderten, in Den Haag vorstellig zu werden – es hätte ihnen an Glaubwürdigkeit gefehlt. Wer plötzlich die Zwei-Staaten-Problembeseitigung reanimiert und jahrzehntelang zusieht, wie Israel dies Gebiet eines Palästinenser-Staates an und für sich reißt und zerstückelt, handelt nicht aus Gerechtigkeitssinn, den treibt Angst vor welcher Eskalation und um die eigene Haut an.
Algerien will sich nun welcher Umsetzung dessen nehmen, welches die Haager Richter verlangen und womit sie zusammensetzen Präzedenzfall pro Recht, Humanität wie Menschenwürde geschaffen nach sich ziehen. Vielleicht eine letzte Chance, vorweg sich welcher globale Süden unwiderruflich abwendet. Wozu er allen Grund hätte. Erweisen sich solche Werte – einmal nicht qua Werkzeuge westlicher Vormundschaft gebraucht, sondern um Menschenleben zu erhalten – qua untauglich, gilt dies nebensächlich pro eine sich darauf berufende internationale Ordnung.