Verwaltungsgericht Köln: Vergabe welcher 5G-Lizenzen waren rechtswidrig

Die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur war einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig. Das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) habe „massiv“ und „rechtswidrig“ Einfluss auf die Netzagentur genommen, erklärte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Kleinere Mobilfunkanbieter begrüßten das Urteil und erhoffen sich nun einen fairen Wettbewerb. (Aktenzeichen 1 K 1281/22 (vormals 9 K 8489/18) und 1 K 8531/18)

Agentur gab wohl massivem Druck nach

Das Kölner Gericht sieht es laut dem am Montag ergangenen Urteil als erwiesen an, dass das Verkehrsministerium „auf erhebliche Weise“ auf die Netzagentur einwirkte und das zuständige Gremium der Behörde, die Präsidentenkammer, diesem „massiven Druck“ auch „zumindest teilweise“ nachgab. In der Folge müssen nun Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter neu verhandelt werden; sie wollen die damals versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen.

Im Detail geht es um die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung: Die großen Anbieter mit eigenem Netz – namentlich die Telekom, Vodafone und Telefónica – würden damit verpflichtet, kleineren Anbietern, die nicht über eigene Netzinfrastruktur verfügen, zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben. Medienberichte in den vergangenen Jahren hatte bereits nahegelegt, dass Minister Scheuer dies gezielt verhinderte.

Wie aus dem Kölner Urteil hervorgeht, setzten sich Scheuer und weitere Mitglieder der Bundesregierung, etwa Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Kanzleramtsminister Helge Braun (beide CDU), statt für die Diensteanbieterverpflichtung vor allem für strengere Versorgungsverpflichtungen für die Netzbetreiber ein. Sie versprachen sich vom Entgegenkommen gegenüber den drei großen Anbietern, dass diese im Gegenzug mehr Funkmasten für ein besseres Netz bauen.

Die 2018 von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln für die Frequenz-Versteigerung 2019 sehen lediglich vor, dass die großen Anbieter mit den kleineren über die Mitnutzung verhandeln müssen. In der Praxis führte dies dazu, dass kleinere Mobilfunkanbieter 5G-Tarife noch heute nur zu höheren Preisen anbieten können. Der fehlende Wettbewerb hat allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge.

Kleinere Anbieter hatten wiederholt gegen die Regelungen geklagt, scheiterten damit jedoch zunächst unterinstanzlich. 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht dann anders und verwies den Fall zurück nach Köln. Das dortige Verwaltungsgericht solle prüfen, ob die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung befangen gewesen sei, denn es gebe Anhaltspunkte für unzulässige Einflussnahme seitens der Politik.

Netzagentur soll eigentlich unbeeinflusst entscheiden

Das Kölner Gericht bestätigte diese Vorwürfe nun im Wesentlichen. Die Einflussnahme von Scheuers Ministerium (BMVI) ist demnach erwiesen und war so nachdrücklich, dass die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geschädigt wurde, wie das Gericht ausführte. Es liege nahe, dass die Bundesnetzagentur ihre Entscheidung „ohne die massive Einflussnahme durch das BMVI im Einzelnen anders ausgestaltet hätte“.

Der Oldenburger Telekommunikationsanbieter Ewe Tel begrüßte das Urteil. Die fehlende Diensteanbieterverpflichtung belaste den Mobilfunkmarkt bis heute, die Bundesnetzagentur werde daran nun hoffentlich etwas ändern, erklärte Norbert Westfal von Ewe Tel. „Wir wollen nichts geschenkt bekommen. Aber bisher erhalten wir nicht die Angebote von den Netzbetreibern, die wir für die Bedürfnisse unserer Kunden benötigen.“