Verbot von Leihmutterschaft: Italiens Ärztevertreter kritisieren Aufforderung zur „Denunziation“

Italiens Ärzte wehren sich gegen die Forderung der Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Leihmutterschaften im Ausland anzuzeigen, die nach einem neuen Gesetz verboten sind. „Unsere Aufgabe ist
es, zu heilen, nicht zu denunzieren“, sagte der Präsident des italienischen Ärzteverbandes FNOMCeO, Filippo
Anelli. Anelli
verwies auf den medizinischen Ehrenkodex und auch auf das italienische
Strafgesetzbuch, wonach ein Arzt von einer Meldepflicht befreit sei,
wenn eine solche Meldung den Patienten einem Strafverfahren aussetzen
würde.

In Italien ist das kommerzielle Austragen von Kindern durch fremde Mütter bereits seit 2004 verboten. Mit der Mehrheit der seit zwei Jahren amtierenden Rechtskoalition hat das Parlament vergangene Woche nun ein Gesetz verabschiedet, das auch Strafen für italienische Paare vorsieht, die Frauen im Ausland für solche Dienste in Anspruch nehmen. Darauf stehen künftig bis zu zwei Jahre Haft und bis zu eine Million Euro Geldstrafe.

Familienministerin sieht Meldepflicht

Die Koalition aus drei rechten und konservativen Parteien begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie besser geschützt werden solle. Aus Sicht von Kritikern wird hingegen queeren oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, eigene Kinder zu bekommen. Deshalb gab es gegen den Beschluss schon vergangene Woche Protest.

Für neue Aufregung sorgte nun Familienministerin Eugenia Roccella. Die Abgeordnete von Melonis Rechtspartei Fratelli d’Italia sagte dem TV-Sender LA7: „Ein Beamter – und auch ein Arzt – ist verpflichtet, Fälle von vermuteten Verstößen gegen das Leihmutterschaftsgesetz der Staatsanwaltschaft zu melden.“ Für sie gebe es „keinen Unterschied“ zwischen Leihmutterschaften sowie dem „Kauf oder Verkauf eines Kindes“, was überall auf der Welt ein Verbrechen sei. Andere Fratelli-Politiker hatten zuvor geäußert, Leihmutterschaften seien „schlimmer als Pädophilie“.

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Deutschland ist dies ebenso wie die Vermittlung verboten. In anderen Ländern ist Leihmutterschaft hingegen erlaubt. Nach Schätzungen nehmen in Italien pro Jahr etwa 250 Paare die Dienste von ausländischen Leihmüttern in Anspruch. In großer Mehrheit handelt es sich dabei um heterosexuelle Beziehungen.