Umweltschutz: Umweltverbände reichen Verfassungsbeschwerde gegen Bundesregierung ein

Um die Bundesregierung zu einer besseren Klimapolitik zu verpflichten, haben zwei Umweltorganisationen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)  werden dabei von vier Einzelklägern unterstützt, hieß es – darunter eine Heidelberger Studentin und ein Busfahrer aus Leipzig.

Die Klimapolitik der Bundesregierung wird von den Klagenden als unzureichend kritisiert. „Die Bundesregierung schafft es nicht, den Herausforderungen der Klimakrise und ihren verfassungsrechtlichen Pflichten gerecht zu werden“, heißt es. Der Fokus der Beschwerde liegt auf dem neuen, von der Ampel geänderten Klimaschutzgesetz, welches die Klägerinnen und Kläger für verfassungswidrig halten. Es „entkerne“ ihrer Meinung nach die Klimaziele. 

„Klimaschutz ist Menschenrecht – das haben die Wetterextreme dieses
Jahres wieder eindrücklich bewiesen. Wir klagen Verantwortung ein“, sagte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. Die Verbände wollten die „Untätigkeit“ der Bundesregierung nicht länger hinnehmen.

Nach langer Diskussion war das umstrittene neue Klimaschutzgesetz im Juli in Kraft getreten.  Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte sich mit der Unterzeichnung des Gesetzes Zeit gelassen, weil es nach Angaben des Bundespräsidialamts noch auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geprüft worden war.

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