Umweltschutz: EU beschließt umstrittenes Renaturierungsgesetz – WELT

Die Umweltminister der Europäischen Union haben das seit Monaten umkämpfte Renaturierungsgesetz nach Angaben der belgischen Ratspräsidentschaft verabschiedet. Ausschlaggebend für die Abstimmung am Montag in Luxemburg war, dass Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gegen den Willen des konservativen Bundeskanzlers Karl Nehammer für das Gesetz stimmte. Mit dem Gesetz will die EU die Umweltzerstörung in den Mitgliedstaaten zurückdrehen.

Das Gesetz verpflichtet die EU-Länder, bis 2030 mindestens je 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete wiederherzustellen und bis 2050 alle bedrohten Ökosysteme. Es sollen mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden. Darauf hatten sich die Unterhändler der Mitgliedstaaten bereits im November mit den Abgeordneten des Europaparlaments geeinigt. Insbesondere die Landwirtschaft sieht das Gesetz kritisch.

Die endgültige Zustimmung der 27 EU-Länder zu dieser Einigung galt eigentlich als Formalie. Die Verhältnisse im Rat der Mitgliedstaaten waren jedoch bis zuletzt knapp: Italien, Finnland, die Niederlande, Polen, Schweden und Ungarn sprachen sich nach Diplomatenangaben gegen das Gesetz aus. Belgien enthielt sich. Die nötige qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten und mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung kam damit erst mit der Zustimmung Österreichs zustande.

Österreichs Kanzler kündigt Klage gegen Gewessler an

Der konservative Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) kündigte nach dem Ja der Klimaschutzministerin eine Nichtigkeitsklage gegen Gewessler beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Das Votum Gewesslers „entspricht nicht dem innerstaatlichen Willen und konnte daher nicht verfassungskonform abgegeben werden“, erklärte das Kanzleramt am Montag in Wien. „Niemand steht über dem Recht“, hieß es unter anderem in der Erklärung. Klimaschutz sei zwar „ein wichtiges Anliegen“, die Verfassung gelte aber „auch für Klimaschützer“. Es müsse nun die Entscheidung des EuGH abgewartet werden. „Wir gehen davon aus, dass der EuGH so rechtzeitig entscheiden wird“, dass die nationale Umsetzung des Gesetzes „vorab nicht notwendig sein wird“.

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„Ich weiß, dass ich in Österreich auf Widerstand stoßen werde“, sagte Gewessler in Brüssel. Einer Klage sehe sie aber gelassen entgegen. Dafür gibt es aus ihrer Sicht keine rechtliche Grundlage. „Ich bin davon überzeugt, dass es jetzt an der Zeit ist, dieses Gesetz zu verabschieden“, fügte die Klimaschutzministerin hinzu.

EU-Parlament und Landwirte finden Kompromiss

Über das Vorhaben wurde lange und intensiv gestritten. Die EU-Kommission hatte das sogenannte Renaturierungsgesetz vor fast genau zwei Jahren vorgeschlagen. Nach offiziellen Angaben sind rund 80 Prozent der Lebensräume in der Europäischen Union in einem schlechten Zustand. Zudem sind demnach zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einer schlechten Verfassung.

Während Umweltschützer, zahlreiche Wissenschaftler und Unternehmen das Gesetz befürworteten, gab es großen Widerstand vor allem von Christdemokraten und Bauernverbänden. Die Kritiker befürchten zu große Einschnitte für Landwirte und damit Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion in der EU. Um auf diese Bedenken einzugehen, war das Gesetz im Verhandlungsprozess deutlich abgeschwächt worden.

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Eigentlich hatten sich die EU-Länder und das EU-Parlament schon im November auf einen Kompromiss verständigt. Diesem zufolge sollen Landwirte künftig etwa nicht verpflichtet sein, einen bestimmten Prozentsatz ihres Landes für umweltfreundliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, was Bauern befürchtet hatten.

Source: welt.de