Transfeindlichkeit: Bundestag verhängt Ordnungsgeld gegen Beatrix von Storch
Wegen wiederholter Beleidigungen gegenüber der Grünenabgeordneten Tessa Ganserer muss die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch im Bundestag ein Ordnungsgeld zahlen. Parlamentsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) verhängte die Sanktion, weil sich von Storch bei mehreren Zwischenrufen „herabwürdigend und respektlos“ über Ganser geäußert habe. „Dies geschah, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt wurde und bereits Ordnungsrufe erhalten hat“, sagte Göring-Eckardt. Damit habe sie bewusst gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstoßen.
Ganserer ist eine von zwei Transfrauen im Bundestag. Sie war schon mehrfach das Ziel von spöttischen Bemerkungen der AfD-Abgeordneten von Storch.
Der Geschäftsordnung des Parlaments zufolge kann das Präsidium „wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall können es sogar 2.000 Euro sein. Ein Ordnungsgeld wird im Bundestag nur äußerst selten verhängt. In der Regel belässt es das Präsidium bei einem Ordnungsruf.
Wegen wiederholter Beleidigungen gegenüber der Grünenabgeordneten Tessa Ganserer muss die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch im Bundestag ein Ordnungsgeld zahlen. Parlamentsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) verhängte die Sanktion, weil sich von Storch bei mehreren Zwischenrufen „herabwürdigend und respektlos“ über Ganser geäußert habe. „Dies geschah, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt wurde und bereits Ordnungsrufe erhalten hat“, sagte Göring-Eckardt. Damit habe sie bewusst gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstoßen.