Teillegalisierung von Cannabis: Bundeskriminalamt-Chef kritisiert Umsetzung des Cannabisgesetzes

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, sieht die Umsetzung des Cannabisgesetzes kritisch. „Es gibt nach wie vor einen großen Schwarzmarkt für Cannabis in Deutschland“, sagte der BKA-Chef der Deutschen Presse-Agentur (DPA) zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetztes.

Was in deutschen Anbauvereinen sowie auf Balkonen und Fensterbänken wachse, könne den Bedarf der Konsumenten bei weitem nicht decken, sagte der BKA-Chef. „Neben den Lieferungen aus Spanien und Marokko sehen wir mittlerweile auch große Mengen aus den USA und aus Kanada“.

Die Grenzen für den legalen Besitz seien zu hoch, sagte Münch weiter. „Es ist schwer, den Kleindealer noch zu erkennen, wenn der Besitz von 25 Gramm in der Tasche und 50 Gramm zu Hause erlaubt ist“. Cannabis sei nach wie vor für Kriminelle lukrativ, „aber wir haben es schwerer, bestimmte Delikte zu verfolgen und auch sie zu erkennen“, sagte er.

Kritische Sicht auch in der Union

Auch Teile der Bundesregierung hatten eine kritische Bilanz der Teillegalisierung gezogen. Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, hatte das Gesetz im Oktober kritisiert. Kurz darauf hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Änderungspläne vorgelegt, die eine Verschreibung von medizinischem Cannabis ohne persönlichen Artkontakt verbieten sollten. Die SPD sprach sich gegen den Vorschlag aus.

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis
in Deutschland war am 1. April 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz erlaubt
Erwachsenen ab 18 Jahren den Konsum und Besitz von Cannabis mit mehreren Beschränkungen. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Außerdem ist es nicht kommerziellen „Anbauvereinigungen“ mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.

Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ist der Konsum der Droge seit der Teillegalisierung nicht gestiegen. Die Zahl der Cannabisdelikte, die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wurden, ging laut der Studie infolge der neuen Rechtslage auf rund ein Drittel zurück – von fast 174.000 Fällen im Jahr 2023 auf knapp unter 62.000 Fälle im Folgejahr.