Tausende Akten zu nachschauen: Richterbund rügt Amnestie im Cannabis-Gesetz – n-tv.de

Die von welcher Ampel vorangetriebene Cannabis-Teilfreigabe ruft den Richterbund aufwärts den Plan. Weil welcher Gesetzentwurf im gleichen Sinne Strafurteile zu Drogendelikten nachträglich unter eine Amnestie stellen will, drohe welcher Justiz ein enormer Zusatzaufwand. Die Juristen mahnen eine Korrektur an.

Der Deutsche Richterbund hat vor einer massiven Belastung über dem Limit welcher deutschen Justiz durch die im Cannabisgesetz vorgesehene Amnestie-Regelung gewarnt. „Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind“, sagte welcher Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Allein beim Amtsgericht Köln seien es mehr qua 10.000 Fälle. „Die dort zuständigen fünf Richter gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, so dass die Prüfung bei 2000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte“, sagte Rebehn. „Das kann doch politisch nicht gewollt sein, zumal eine rückwirkende Änderung bereits rechtskräftiger Strafurteile in einem Rechtsstaat eine seltene Ausnahme ist, die anlässlich der Cannabis-Legalisierung nicht gerechtfertigt erscheint.“

Zum Besten von die Staatsanwaltschaften bedeute dasjenige Cannabisgesetz konkret, „dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären“, sagte Rebehn. Es müsse ermittelt werden, „ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß (auch) um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte.“ Das lasse sich handkehrum nicht simpel aus dem Bundeszentralregisterauszug herauslesen, weil die genaue Tathandlung und die Art des Betäubungsmittels dort in welcher Regel nicht notiert seien.

Amnestie-Regel sollte gestrichen werden

Auch aufwärts die Gerichte komme insoweit eine enorme Zusatzbelastung zu. „Ist der Angeklagte wegen mehrerer Straftaten zu einer sogenannten Gesamtstrafe verurteilt worden, muss das Gericht die nach neuem Recht nicht mehr relevante Betäubungsmittelstraftat nachträglich außer Betracht lassen und die Strafe mit neuer Begründung neu fassen“, erklärte Rebehn. Der Gesetzgeber sei insoweit gut beratschlagen, die geplante Amnestie-Regelung zu Händen noch nicht vollstreckte Altfälle aus dem Cannabisgesetz zu streichen. „Anderenfalls würde die Ampelkoalition eine durch steigende Verfahrenszahlen ohnehin überlastete Strafjustiz ohne Not noch zusätzlich massiv belasten“, beklagte welcher Richterbund-Geschäftsführer.

An diesem Freitag soll welcher Bundestag die kontrollierte Cannabis-Freigabe mit zahlreichen Regeln entscheiden. Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen wären damit zu Händen Volljährige vom 1. April an erlaubt. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau möglich werden.

Source: n-tv.de