Tatort: Nastassja Kinski will Nacktszenen aus „Reifezeugnis“ untersagen
Die Schauspielerin Nastassja Kinski will ihre Nacktszenen in dieser Tatort-Folge Reifezeugnis von 1977 zensurieren lassen. Die heute 63-Jährige beauftragte nachher Angaben des Spiegels den Rechtsanwalt Christian Schertz mit dem Fall. Sie habe denn Minderjährige keine wirksame Zustimmung verschenken können, sagte Schertz dem Spiegel.
Kinski spielte im Tatort in vergangener Zeit eine 17-jährige Schülerin, die eine Affäre mit ihrem Lehrer hat. Während dieser Dreharbeiten war die unverhüllt zu sehende Kinski durchaus erst 15 Jahre Altbier. Rechtsanwalt Schertz sagte dem Spiegel dazu: „Nastassja Kinski war damals faktisch ohne Begleitung am Set, als die Szenen gedreht wurden – eine rechtswirksame Einwilligung als Minderjährige ist damit denklogisch ausgeschlossen gewesen.“ Er habe im Namen von Kinski z. Hd. die Zukunft eine Einwilligung unabhängig davon zurücknehmen.
Der Norddeutsche Rundfunk teilte dem Spiegel dazu mit, dass dieser Film derzeit nicht zur weiteren Ausstrahlung geplant sei. Zuletzt lief die Folge an Neujahr im Fernsehprogramm des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb). Mit gut 25 Millionen Zuschauern unter dieser Erstausstrahlung 1977 zählt die Folge Reifezeugnis zu den erfolgreichsten dieser Das Erste-Krimireihe. Sie wurde seitdem regelmäßig wiederholt und denn DVD veröffentlicht.
Die Schauspielerin Nastassja Kinski will ihre Nacktszenen in dieser Tatort-Folge Reifezeugnis von 1977 zensurieren lassen. Die heute 63-Jährige beauftragte nachher Angaben des Spiegels den Rechtsanwalt Christian Schertz mit dem Fall. Sie habe denn Minderjährige keine wirksame Zustimmung verschenken können, sagte Schertz dem Spiegel.
Kinski spielte im Tatort in vergangener Zeit eine 17-jährige Schülerin, die eine Affäre mit ihrem Lehrer hat. Während dieser Dreharbeiten war die unverhüllt zu sehende Kinski durchaus erst 15 Jahre Altbier. Rechtsanwalt Schertz sagte dem Spiegel dazu: „Nastassja Kinski war damals faktisch ohne Begleitung am Set, als die Szenen gedreht wurden – eine rechtswirksame Einwilligung als Minderjährige ist damit denklogisch ausgeschlossen gewesen.“ Er habe im Namen von Kinski z. Hd. die Zukunft eine Einwilligung unabhängig davon zurücknehmen.