Sondervermögen : Früherer Die Schwarzen-Generalsekretär ruft zu Klagen gegen Bundeshaushalt aufwärts
Nach Berichten über eine Zweckentfremdung des milliardenschweren
Sondervermögens hat der ehemalige CDU-Generalsekretär Mario Czaja zur Klage
gegen den Bundeshaushalt aufgerufen. „Ich habe die Hoffnung, dass sich einige
prinzipientreue Abgeordnete meiner Partei finden, die jetzt, wo sie sehen, dass
selbst unsere eigenen Minimalziele nicht mehr eingehalten werden, eine
Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben“, sagte Czaja der Bild-Zeitung.
Ökonomen, Wirtschaftsverbände und die Opposition hatten kritisiert, dass das milliardenschwere Sondervermögen bislang nicht wie
vorgesehen für zusätzliche Investitionen, sondern für den Haushalt verwendet
worden sei. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) betrifft dies
86 Prozent der Mittel 2025, laut dem Münchner ifo Institut sogar 95 Prozent.
Die Zweckentfremdung des Sondervermögens sei dramatischer,
als er es sich jemals habe vorstellen können, sagte Czaja. „Die Bundesregierung
konsumiert, statt zu investieren, und drückt sich vor den drängenden Reformen.
Die Folgen müssen unsere Kinder und Enkel ausbaden.“
„Jetzt müssen wir nachjustieren“
Czaja gehörte zu den Abgeordneten des vorherigen
Bundestages, die gegen das Sondervermögen gestimmt hatten. Czaja war Anfang 2022
Generalsekretär geworden, als Friedrich Merz die Führung der Bundes-CDU
übernahm. Im Sommer 2023 wechselte Merz den früheren Berliner Sozialsenator
dann gegen den Wirtschaftspolitiker Carsten Linnemann aus. Bei der vergangenen
Bundestagswahl verpasste Czaja den Wiedereinzug ins Parlament.
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und Kritiker des Sondervermögens, Tilman Kuban, sieht Handlungsbedarf. „Wenn man der Politik zu
viel Geld in die Hand gibt und nicht vorher Reformen machen lässt, dann geht
das häufig in eine falsche Richtung“, sagte Kuban im RTL/ntv-Frühstart.
„Jetzt müssen wir nachjustieren.“
Das schuldenfinanzierte Sondervermögen für zusätzliche
Investitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro war vergangenes Jahr von
Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Es läuft über einen Zeitraum von zwölf
Jahren. Das Geld darf nur für zusätzliche Investitionen genutzt werden, die
nicht ohnehin im Haushalt vorgesehen sind.