Solarenergie: Bundestag erleichtert Mietern die Installation von Balkonkraftwerken

Künftig wird es für Mieterinnen und Mieter in Deutschland noch einfacher, ein Kraftwerk auf ihren Balkon anzubringen. Der Bundestag hat eine entsprechende Änderung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beschlossen. 

Die sogenannten
Steckersolargeräte wurden in den Katalog jener baulichen Veränderungen
aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch
haben. Nun können Eigentümer und Vermieter ihre
Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. 

Kurz zuvor teilte die Bundesnetzagentur mit, dass in Deutschland so viele Balkonkraftwerke ans Netz gegangen seien wie noch nie. Mehr als 52.000 solcher Minisolaranlagen gingen demnach im zweiten Quartal neu ans Netz. Das entspricht einem Anstieg von 52 Prozent zum bisher stärksten
Quartal, dem zweiten Quartal 2023. Insgesamt verzeichnet das
Marktstammdatenregister derzeit gut 563.000 Anlagen in Betrieb.

Balkonkraftwerke sind kleine
Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden.
Sie müssen dabei nicht am namensgebenden Balkon hängen. Der von ihnen
produzierte Strom senkt den Verbrauch und damit die Stromrechnung ihrer
Betreiber. Überschüssiger Strom fließt dabei unentgeltlich ins
öffentliche Netz.