Schwangerschaftsabbrüche: Familienministerin Paus wirbt zu Gunsten von Neuregelung von Paragraf 218
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag im Bundestag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ausdrücklich begrüßt. „Der Gruppenantrag zum Paragrafen 218 ist eine moderate Weiterentwicklung des geltenden Rechts zum Schwangerschaftsabbruch“, sagte Paus den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland. „Ich hoffe auf eine breite Unterstützung im Deutschen Bundestag. Frauen dürfen nicht mehr kriminalisiert und stigmatisiert werden, weil sie sich selbstbestimmt für einen Abbruch einer Schwangerschaft in der Frühphase entscheiden.“
Etwa 80 Prozent der Bevölkerung sähen das genauso, ergänzte Paus. Das sei mehr als deutlich. „Wie 1997 bei der Vergewaltigung in der Ehe, bei der Kanzler Kohl den Fraktionszwang für die Abstimmung aufhob, und wie 2017 bei der Abstimmung zur Ehe für alle, die Kanzlerin Merkel freigab, werden sich noch viele Jahre danach die Menschen daran erinnern, wie jeder und jede einzelne Abgeordnete abgestimmt hat, wenn über eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Deutschen Bundestag entschieden wurde.“
Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren statt straffrei lassen
Der Bundestag diskutiert an diesem Donnerstag erstmals über den Gruppenantrag. Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf soll den Abbruch ausdrücklich entkriminalisieren. Die bislang vorgeschriebene dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll entfallen. Zudem sollen künftig die Krankenkassen die Kosten für Abbrüche übernehmen.
Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, kritisierte den Antrag. „Eine interfraktionelle Gruppe will noch vor der Neuwahl des Bundestages quasi im Galopp ein neues Gesetz durchbringen. Dieses Vorgehen halte ich für fatal, weil es der existenziellen Frage und den damit verbundenen ethischen Dilemmata nicht gerecht wird“, sagte sie dem RND. „Diese Debatte kann nicht über das Knie gebrochen werden.“ Notwendig sei eine breite gesellschaftliche Diskussion.
Zentralkomitee der Katholiken warnt vor abgestuftem Lebensschutz
„Abgesehen von der Verfahrensfrage sehe ich inhaltlich gravierende Anfragen an den Entwurf. Wenn ein Abbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein soll, wird die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und die Frauen aufgegeben“, fuhr Stetter-Karp fort. „Aus katholischer Sicht ist ein abgestufter Lebensschutz – also vor der 12. Woche geringer als danach – nicht zu akzeptieren. Leben ist Leben von Anfang an.“
Der Bundestag und alle Parteien seien jetzt gefordert, die Tragweite einer gesetzlichen Neuregelung im Blick zu behalten, sagte die ZdK-Präsidentin. „Es braucht mehr Zeit, um insbesondere die verfassungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung angemessen diskutieren zu können.“ Mit Erleichterung nehme sie allerdings zur Kenntnis, dass auch die Befürworter der Legalisierung die Beratung im Schwangerschaftskonflikt erhalten wollten.