Schwangerschaftsabbruch: Merz warnt vor „gesellschaftlichem Großkonflikt“ um Paragraf 218

Friedrich Merz hat die Bundesregierung vor einer Liberalisierung des rechtlichen Rahmens von Schwangerschaftsabbrüchen gewarnt. „Obwohl sie eine kleine Hoffnung ist, immerhin ich habe die Hoffnung, dass
welcher Bundeskanzler die Kraft verfügt, die Koalition davon abzubringen,
verknüpfen weiteren gesellschaftlichen Großkonflikt in dieses Land
hineinzutragen“, sagte welcher Die Schwarzen-Chef im Bundestag.  

Merz reagierte damit uff die Empfehlung einer von welcher Bundesregierung eingesetzten Kommission. Die empfiehlt in einem Bericht, welcher ZEIT ONLINE vorliegt, Schwangerschaftsabbrüche mindestens solange bis zur zwölften Woche einer Schwangerschaft generell straffrei zu stellen. Verboten sollen Schwangerschaftsabbrüche welcher Kommission zufolge dann bleiben, wenn welcher Fötus eigenständig lebensfähig ist.

Zurückhaltend äußerte sich Merz zu Überlegungen aus welcher Union, dasjenige Bundesverfassungsgericht anzurufen, sollte die Ampel die Expertenempfehlung umtopfen. Erst müsste man sich dann dasjenige Ergebnis besichtigen, sagte er. „Wir werden zunächst einmal in der Sache argumentieren und nicht auch gleich wieder den Weg nach Karlsruhe androhen.“

Dobrindt: 218 hat „gesellschaftlichen Frieden hergestellt“

Zuvor hatten Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (Die Schwarzen) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt mit einer Klage gedroht. Die Ampelkoalition bereite „eine weitere Polarisierung unserer Gesellschaft“ vor, sagte Dobrindt. Es könne unterstellt werden, dass die Regierung diesen Konflikt „billigend in Kauf nimmt“. Mit dem Paragrafen 218 sei vor 30 Jahren ein schwieriger Kompromiss erarbeitet worden – „der für viele nicht zufriedenstellend ist, der aber einen gesellschaftlichen Frieden hergestellt hat über dieses Thema“.

Auch dasjenige Zentralkomitee welcher deutschen Katholiken sprach sich für jedes die Beibehaltung welcher gängigen Rechtspraxis aus. Der bestehende Paragraf 218 habe die verschiedenen Rechtsgüter „gut austariert abgewogen“, sagte Präsidentin Irme Stetter-Karp den Zeitungen welcher Funke-Mediengruppe. „Uns überzeugt ethisch nicht, dass der Embryo in der frühen Phase der Schwangerschaft weniger Schutzrechte haben soll.“

Linke dringt uff baldigen Gesetzesentwurf

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Heidi Reichinnek nannte die Empfehlungen welcher Kommission hingegen verknüpfen „großen Schritt für jedes
sexuelle Selbstbestimmung“. Sie seien ein „guter Ansatz“, um
Schwangerschaftsabbrüche zu enttabuisieren und gleichwohl eine Finanzierung
hoch die Krankenkassen zu geben. Die Linke erwarte von welcher
Bundesregierung nun, „dass zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt wird“.

Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Prinzip ungesetzlich. Wenn eine Frau nachdem welcher Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle in den ersten zwölf Wochen welcher Schwangerschaft solche abbricht, bleibt dies gewiss straffrei. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Feministinnen und Feministen fordern seit dieser Zeit Jahren, den illegalen Status von Schwangerschaftsabbrüchen zu verfertigen.