Schwangerschaft: Der Bundestag muss sich jetzt mit dem Präna-Test befassen!

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Der nicht invasive Präna-Test auf Trisomien sorgt für Diskussionen: Von den Krankenkassen bezahlt, aber ohne klare Regelungen, entwickelt er sich zur Routine, mit Risiken für Eltern. Ulrike Baureithel fordert vom Bundestag schnelles Handeln

Zu den Gesetzesvorhaben, die die Zielmarke nach dem Ampel-Aus wohl nicht mehr erreichen, gehört auch dieses: ein überfraktioneller Antrag zur Überprüfung des nicht invasiven Präna-Tests. Obwohl dafür gar keine Regierungsmehrheit notwendig gewesen wäre, wurde er im Bundestag kommentarlos von der Agenda gestrichen.

Verzicht auf Erstsemesterscreening

Der nach vielen kontroversen Debatten im Juli 2022 von den Krankenkassen bezahlte Bluttest fahndet nach dem Risiko für Trisomie 13, 18 und 21, dem sogenannten Down-Syndrom. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss klagten Expert:innen kürzlich, der Test habe sich von der ursprünglichen Einzelfallindikation zu einer Routineuntersuchung entwickelt. Auch weil, was die Kasse bezahlt, ja gut sein muss und nirgends geregelt ist, wann der Test zur Anwendung kommen soll.

So steigt der Anteil der Schwangeren, die den keineswegs treffsicheren Test in Anspruch nehmen, kontinuierlich und über alle Altersgruppen hinweg, bald wird es die Hälfte sein. Das bedeutet aber auch, dass sich die Betroffenen im Fall eines negativen Ergebnisses in falscher Sicherheit wiegen und auf das Erstsemesterscreening – das auch andere Auffälligkeiten aufspürt, jedoch nicht mehr bezahlt wird – verzichten.

Der Bundestag kann hier interfraktionelles Arbeiten üben

Ein falsch positiver Befund dagegen kann viel Verunsicherung oder gar den Abbruch der Schwangerschaft nach sich ziehen, eine therapeutische Option gibt es nicht. All dies ereignet sich stillschweigend, in den Praxen der Gynäkolog:innen oder privat. So wird die Verantwortung den Frauen zugeschoben, weil ein behindertes Kind doch als „vermeidbar“ gilt.

In jenem Antrag fordern die Abgeordneten daher ein Monitoring, das quantitative und qualitative Folgen des Finanzierungsbeschlusses von 2022 untersucht. Angesichts der Vielzahl noch zu erwartender genetischer Tests soll zudem ein interdisziplinäres Expertengremium eine rechtssichere und ethisch verantwortbare Grundlage für das Angebot an und den Zugang zu vorgeburtlichen Tests schaffen. Noch ein Ethikgremium? Ja, aber eins, das punktuell an einer Gefährdungs-Schnittstelle tätig wäre. Noch ist unklar, ob es dieses wichtige Thema vor den Wahlen auf die Tagesordnung schafft. Dabei ist interfraktionelles Arbeiten ohnehin die Option der Zukunft. Da könnte der Bundestag schon mal üben.