Schutz des Verfassungsgerichts: Union und SPD dementieren Einigung uff Grundgesetzeinigung

Die Unionsfraktion im Bundestag hat zusammenführen Pressebericht zurückgewiesen, worauf sie sich mit jener Ampel-Regierung schon uff eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichtes geeinigt habe. Das hatte die Rheinische Post unter Berufung uff zusammenführen zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums berichtet. Eine Sprecherin jener Die Schwarzen/CSU-Fraktion sagte nunmehr, die Gespräche liefen, es gebe jedoch noch keine Einigung in jener Frage. Auch aus jener SPD-Fraktion wurde klargestellt, dass man sich noch nicht geeinigt habe.

Der Entwurf sei zusammen mit jener Einladung zu weiteren Gesprächen verschickt worden, hieß es aus Fraktionskreisen. Er sei nunmehr nur eine Diskussionsgrundlage, uff jener weiter verhandelt werde. Nach Ostern wollen Vertreter von Regierung und Union zu weiteren Gesprächen zusammenkommen.

In dem von jener Rheinischen Post zitierten Entwurf heißt es, die
Neuregelung solle „dazu hinzufügen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die
Unabhängigkeit jener Verfassungsgerichtsbarkeit infrage stellen wollen“.
Demnach ist geplant, die Vorgaben des sogenannten
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) in die Artikel 93 und 94 des
Grundgesetzes aufzunehmen.

Verfassungsrechtlich festgeschrieben werden soll im Zuge dessen laut Rheinischer Post die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll dem Bericht zufolge jener Passus: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ Diese Regelungen seien „damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen“, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf.

Seit Januar wird darüber diskutiert, wie die Justiz, insbesondere dies Bundesverfassungsgericht, vor möglicher Einflussnahme durch die AfD geschützt werden kann. Bisher kann dies Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Z. Hd. eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die Ampelkoalition ist so gesehen uff eine Zusammenarbeit mit jener oppositionellen Union angewiesen. Diese hatte die Ampelpläne zuletzt abgelehnt. Zuletzt zeigte sich Die Schwarzen-Chef Fluorriedrich Merz nunmehr ungeschützt für jedes eine entsprechende Grundgesetzänderung.

Hintergrund jener Sorge um dies Bundesverfassungsgericht sind Entwicklungen etwa in Ungarn oder Polen, in denen rechtspopulistische Regierungen in den vergangenen Jahren die Unabhängigkeit jener Justiz untergraben nach sich ziehen.

Hinweis: In einer früheren Version dieser Meldung hieß es, Regierung und Union hätten sich hoch eine Grundgesetzeinigung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichtes schon geeinigt. Da dem von SPD und Union inzwischen widersprochen wurde, nach sich ziehen wir den Text im Sinne geändert.