Schmiergeld: Ampelfraktionen planen Strafverschärfung wohnhaft bei Abgeordnetenbestechung

Die Ampelfraktionen wollen härter gegen Abgeordnetenbestechung vorgehen und die entsprechenden Gesetze verschärfen. Das berichtet dies RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung aufwärts vereinigen Gesetzesentwurf welcher Fraktionen von SPD, Grünen und Liberale. Hintergrund sind demnach die von Abgeordneten im Bundestag und einzelnen Landtagen vermittelten Geschäfte mit Corona-Masken, zu Gunsten von die Parlamentarier teilweise Provisionen im sechsstelligen Bereich erhalten hatten, ohne sich damit strafbar gemacht zu nach sich ziehen.

„Mandatsträger verfügen aufgrund ihrer Stellung regelmäßig über besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien, Behörden und sonstigen Stellen“, zitiert dies RND aus dem Entwurf welcher Ampelfraktionen. „Damit einhergeht das Risiko einer Kommerzialisierung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten durch deren entgeltlichen Einsatz zugunsten von Dritten und damit das Risiko einer Verquickung von monetären Interessen mit dem Mandat.“ Dies könne dies Vertrauen in die Demokratie unterlaufen und zu unsachgemäßen Entscheidungen von Regierung und Verwaltung zur Folge haben.

Paragraf soll sich nicht aufwärts Wirken im Parlament einschränken

Schon jetzt ist es in bestimmten Fällen strafbar, wenn Mandatsträger zu Gunsten von Gegenleistungen Geld entgegennehmen. Dies gilt nachdem Paragraf 108e des Strafgesetzbuches dessen ungeachtet nur dann, wenn die Annahme des Geldes in direktem Zusammenhang mit welcher „Wahrnehmung des Mandats“ im Parlament steht. Die Ampelfraktionen kritisieren, dass Tätigkeiten external des Parlaments selbst dann von dieser Regelung nicht erfasst seien, „wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen nutzt“.

Dem Bericht zufolge soll insoweit nun Paragraf 108f in dies Strafgesetzbuch eingefügt werden. Er soll lauten: „Wer einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er während seines Mandats zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten eine Handlung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Das Gesetz soll zu Gunsten von Bundes- und Landtagsabgeordnete, Mitglieder des Europäischen Parlaments und welcher parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation gelten.

Durch den „neuen Schmiergeldparagrafen“ werde in Zukunft „jede unzulässige Interessenvertretung und Einflusshandel durch Mandatsträger unter Strafe“ gestellt, sagte die Bundestagsabgeordnete welcher Grünen Canan Bayram dem RND. „Denn wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss.“ Bis jetzt habe es keine Handhabe gegeben, um Fälle wie die Maskenaffäre zu züchtigen. „Deswegen ist es elementar, zu zeigen, dass wir als Politikerinnen und Politiker dieses Verhalten ablehnen“, sagte Bayram.