Ringen um neue Kreditregel: Scheitert die Schuldenkommission?

Die Arbeiten zur Erneuerung der Schuldenbremse befinden sich in einem kritischen Stadium – sogar ein Scheitern der dafür einberufenen Reformkommission gilt unter ihren Mitgliedern als nicht ausgeschlossen. Andere sagen, es sei schwierig, aber es gebe auch viel Optimismus. Bis Ende März sollte ein Ergebnis stehen – vielleicht wird es länger dauern oder letztlich auch mehrere Vorschläge geben.
Wenn das Gremium sich nicht auf einen gemeinsamen Plan verständigen sollte, ist es schwer vorstellbar, dass es zu einer weiteren Änderung des Grundgesetzes zu diesem Punkt kommen wird. Mit der Einigung auf die künftige Kreditregel wollte die Koalition ein Zeichen setzen, dass sie in der Lage ist, die Weichen für die Zukunft Deutschlands neu zu stellen. Ihr Erfolg sollte die Arbeit in anderen Reformkommissionen wie der zur Alterssicherung beflügeln, die bis Mitte des Jahres ihre Vorschläge vorlegen soll.
Der staatliche Schuldenberg wird weiter wachsen
In der Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel, so lautet hier der offizielle Name, gibt es tiefe politische Differenzen. Offenbar gibt es nicht nur zwei Lager, die sich gegenüberstehen und zwischen denen ein Kompromiss gesucht wird, sondern gleich mehrere. Das erschwert die Ergebnisfindung. Manche sehen es schon fast als Erfolg an, dass überhaupt noch geredet und nach Kompromisslinien gesucht wird. Man ist sich bewusst, dass ein Scheitern schlecht aussähe – für die Kommission selbst, aber auch für die Politik, die das wichtige Thema in die Fachkommission ausgelagert hat. Wenn man zum Ende des ersten Quartals nicht fertig werden sollte, hoffen manche auf den Verlauf des zweiten Quartals. Viele Ideen und Material liegen nach der Arbeit der Arbeitsgruppen auf dem Tisch, daran mangelt es nicht.
Wenn die jetzigen Verschuldungsspielräume voll ausgeschöpft werden, steigt die Schuldenquote immer weiter. Doch selbst bei den Zahlen gibt es keine einheitliche Einschätzung. Einvernehmen herrscht nur, dass mit der jüngsten Änderung des Grundgesetzes der staatliche Schuldenberg weiter wachsen wird. Allein der Bund wird seine in 75 Jahren angehäufte Kreditlast in nur fünf Jahren um die Hälfte erhöhen. Auch wenn das Bruttoinlandsprodukt wächst, wird so die relative Schuldenlast größer.
Wie schnell, wie stark ist jedoch unklar, das hängt unter anderem von den Annahmen zum Wirtschaftswachstum und zum Zinsniveau ab. In Kommissionskreisen kursieren unterschiedliche Angaben, mal ist von 80 bis 85 Prozent die Rede, mal von 90 Prozent, mal von 100 Prozent. Welcher Wert realistisch ist, ist nicht zuletzt abhängig von dem Jahr, auf das man schaut. Derzeit liegt die Quote in Deutschland bei etwas weniger als 65 Prozent.
Noch weniger Konsens gibt es in der fünfzehnköpfigen Kommission, die größtenteils aus Wissenschaftlern besteht, darüber, was die steigende Schuldenquote bedeutet. Es gebe fundamentale Unterschiede, hört man. Das ist wenig überraschend, da mit Ausnahme der AfD alle im Bundestag vertretenen Parteien „Experten“ benennen konnten. Ihre Positionen sollen weit auseinanderliegen. Sie reiche von Mitgliedern, die in der Staatsverschuldung generell kein großes Problem sähen, bis zu solchen, die weitere Lockerungen fürchteten und eine strengere Regel ohne Schlupflöcher befürworteten. Selbst die Grundsatzfrage ist noch völlig offen. Woran will man sich mit der Schuldenobergrenze orientieren: Wie vor dem Aufbohren an einem Anteil des Bruttoinlandsprodukts? Wie noch früher an den staatlichen Investitionen? Wie derzeit in der EU an einem mittelfristigen Ausgabenpfad?
Für die Union ist die Lockerung der Schuldenbremse heikel
Noch sind Verteidigungsausgaben unbeschränkt über neue Kredite zu finanzieren, nur mit einem Prozent des BIP werden diese Ausgaben in der Schuldenregel berücksichtigt. Viele meinen, diese Ausgaben sollten langfristig wieder in der Schuldenregel berücksichtigt werden. Aber was hieße das dann für andere Ausgaben? Die der SPD nahestehenden Mitglieder neigen dazu, sich mit der Verschuldung an den Investitionen zu orientieren. Andere sind da skeptisch. Ein eher technisches Argument lautet: Dann müsste man die Ersatzinvestitionen herausrechnen. Eine andere Gegenposition ist politischer und härter: Nachdem man gesehen habe, wie die Politik mit den Sonderschulden für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität umgegangen sei, sei dieser Weg nicht mehr gangbar. Zu viele Ausgaben seien aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen geschoben würden. Dies gilt als Beleg, dass jede Investitionsregel in der Praxis unterlaufen wird.
Für die Union ist eine nochmalige Lockerung der Schuldenbremse heikel. Die erstaunliche Wendung nach der Bundestagswahl ist nicht vergessen, hatte doch Friedrich Merz als Spitzenkandidat ausgeschlossen, was er dann – das Kanzleramt vor Augen – in kürzester Frist mit SPD und Grünen in der alten Zusammensetzung des Bundestages durchdrückte. Die Junge Union versucht jetzt, Pflöcke gegen weitere Lockerungen der Schuldenbremse einzuschlagen.
Eine Modernisierung der im Grundgesetz verankerten Regel, wie sie im Koalitionsvertrag von Union und SPD genannt werde, dürfe „nicht in ihrer weiteren Aufweichung bestehen“, heißt es in einem Antrag für den nächsten CDU-Bundesparteitag, aus dem das Magazin „Der Spiegel“ vorab zitierte. Bevor über eine noch weiter gehende Neuverschuldung von Bund oder Ländern diskutiert werden könne, „muss der Beweis erbracht werden, dass die bereits in Milliardenhöhe aufgenommenen Schulden für Investitionen statt für Konsumausgaben verwendet werden“.