Rente und Hinzuverdienst : Mehr Rente ab Juli – wie Sie dasjenige Beste zu Händen sich hervorholen
Wer als Rentnerin oder Rentner einen Minijob hat und sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, für den wird der 1. Juli 2026 zu einem wichtigen Stichtag: Ab dann kann man diese frühere Befreiung einmalig wieder aufheben – und im Minijob wieder eigene Rentenbeiträge zahlen. Grundlage ist eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch VI (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Mit der Änderung will der Gesetzgeber eine bisher endgültige«Entscheidung im Minijob einmal korrigierbar machen, damit wieder Rentenansprüche entstehen können.
Was erst einmal komisch klingt, kann sich für einige lohnen – immerhin gehen fast zwei Millionen ältere Menschen trotz Rente einem Minijob nach. Viele, weil die gesetzliche Rente zu niedrig ist. Mit dem Wechsel in die Rentenversicherungspflicht haben sie nun die Chance, ihre Rente ein wenig zu erhöhen.