Publik-rechtlicher Rundfunk: Ministerpräsidenten bestimmen Reform jener Publik-Rechtlichen

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben eine große Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Auf ihrer Konferenz in Leipzig einigten sie sich auf die Reform, die von Medienpolitikern in den Ländern erarbeitet wurde. Durch sie sollen die Medienhäuser effizienter organisiert und Kosten gesenkt werden. Geplant sind unter anderem die Streichung von
kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser
und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte.

Auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio konnte sich die Ministerpräsidentenkonferenz hingegen nicht einigen. Die von Experten empfohlene Erhöhung des Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro bleibt damit vorerst aus. Wie mehrere Länder bestätigten, soll es im Dezember weitere Beratungen geben.

Unionsländer setzen sich durch

Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Stand heute liegt der Beitrag dann weiterhin bei 18,36 Euro. Vorausgegangen waren den Beratungen der Länderchefs monatelange kontroverse Debatten. Während Bundesländer mit großen Rundfunkanstalten sich gegen höhere
Rundfunkbeiträge aussprachen, wiesen Länder mit kleinen Sendeanstalten
– wie das Saarland – auf die Notwendigkeit von Mitteln zur Finanzierung hin. Durchgesetzt haben sich nun die Unionsländer mit ihrer Position. Insbesondere Sachsen-Anhalt und Bayern hatten sich gegen eine Erhöhung gewehrt.

Bereits im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz galt eine Einigung der Länder auf einen Anstieg zum Jahreswechsel als nahezu ausgeschlossen. Nun könnte
der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das war bereits 2021
der Fall.