Prozess in Hamburg: 33-Jährige tötet Baby, kommt unbewohnt und greift Freund mit Messer an – WELT

Ruth H. ist von Vorleger Statur, irgendetwas stämmig und visuell rappelig, ihr Gesicht leuchtet rot, wie sie von Justizbeamten aus einem verborgenen Gang in den Gerichtssaal geführt wird. H. hat die letzten Wochen in Untersuchungshaft verbracht. Seit Dienstag dieser Woche muss sich die 33-Jährige wegen Totschlags, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Hamburger Landgericht verantworten.

H. soll im Mai vergangenen Jahres ihren drei Wochen alten Sohn mit einem Kissen erstickt und nur drei Monate später ihren Freund und Vater des getöteten Sohnes mit einem Messer angegriffen nach sich ziehen. Der Mann soll geschlafen nach sich ziehen, wie H. ihn attackierte. Als er aufwachte, blutete er aus mehreren Wunden. Er habe ihr dasjenige Messer entreißen können und sie ins Schlafzimmer eingesperrt, solange bis die Polizei eintraf, heißt es in welcher Anklage. Seitdem wartet H. hinauf ihren Prozess.

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In den folgenden Wochen wird die Vorsitzende Richterin aufzuklären versuchen, warum die 33-Jährige zunächst ihren jüngsten Sohn tötete und später Neben… versuchte, dasjenige Leben ihres Freundes zu verfertigen. Waren beiderlei Taten miteinander verbunden oder folgten sie unterschiedlichen Motiven?

Diese Fragen in der Tat hängen mit einer weiteren zusammen: Warum durfte die Frau gar nachdem Hause zurückkehren, obwohl welcher Fall welcher Kindstötung noch weder noch schließlich verhandelt worden war?

H. hat ihre rotbraunen Haare streng zu einem langen Zopf gebunden. Sie trägt verschmelzen Schal und eine türkisfarbenen Fleecejacke mit Ankern wie Muster und einer dicken weißen Kordel wie Kapuzenband. H. ist in Hamburg geboren, lebt in einem Hochhaus in Billstedt.

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Als die Vorsitzende Richterin ihr Geburtsdatum zunächst falsch benennt, reagiert H. weitestgehend empört: 1991 sei sie geboren, nicht 1990. Mehr sagt sie an diesem Dienstag nicht. „Meine Mandantin wird sich schweigend verteidigen“, gibt ihr Verteidiger traut.

H. war nachdem dem Tod ihres drei Wochen alten Sohnes am 22. Mai nicht sofort festgenommen worden. Erst eine Obduktion hatte die Todesursache sauber machen sollen, da es sich Neben… um verschmelzen plötzlichen Kindstod hätte handeln können. Knapp eine Woche nachdem welcher Tat unternahm H. verschmelzen Suizidversuch. Die herbeieilenden Polizisten nahmen sie zunächst in Gewahrsam, wenig später wurde H. verhaftet.

Weder verantwortlich noch gefährlich

Was dann passierte, ist z. Hd. Außenstehende nur schwergewichtig zu vermitteln und folgt wohl den besonderen Abwägungslinien des juristischen Betriebs: H. kam zunächst in Polizeigewahrsam, dann in Untersuchungshaft, wurde dann hinauf die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses verlegt und kam schließlich hinauf freien Fuß.

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Grund: Der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter war zu welcher Einschätzung gekommen, dass H. aufgrund einer psychischen Erkrankung notfalls schuldunfähig sei. Das freilich hätte zur Folge, dass es Neben… keinen dringenden Tatverdacht spendieren würde, weil die Verurteilungswahrscheinlichkeit klein ausfallen würde. Und ohne dringenden Tatverdacht fehlt Neben… die Voraussetzung z. Hd. verschmelzen Haftbefehl. Droben die mögliche Schuldunfähigkeit muss jetzt dasjenige Gericht Ergehen. Der Gutachter nimmt an den Verhandlungen des Gerichts teil.

Gleichzeitig wurde H. wie ungefährlich z. Hd. andere eingeschätzt – obwohl sie erst von kurzer Dauer zuvor ihr Kind getötet hatte. Eine Gefährlichkeitseinstufung in der Tat wäre unumgänglich gewesen, um sie mit einem Unterbringungsbefehl in ein psychiatrisches Krankenhaus einweisen zu können.

Da demnach weder Unterbringung noch Haftbefehl erlassen werden konnte, wurde H. freigelassen – eine Konstellation, die überaus selten eintrete, wie es aus Justizkreisen hieß. Und mit dem Ergebnis, dass H. eine Woche später ihren Lebensgefährten angriff.

Tat war wohl geplant

Bislang ist weder welcher Grund z. Hd. die Kindstötung noch dasjenige Motiv z. Hd. den Angriff hinauf den Lebensgefährten traut. Durchaus könnten verschiedene Beweggründe maßgeblich gewesen sein. Bekannt ist, dass H. dasjenige Messer, mit dem sie ihren Freund am frühen Morgen des 18. August 2023 angriff, schon am Vorabend aus welcher Kochkunst genommen hatte und im Schlafzimmer hinauf den Nachttisch legte. Sie muss die Tat demnach geplant nach sich ziehen.

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Es mutet überaus verstörend an, dass die Frau, die wenige Wochen zuvor ihr Kind tötete, zum mutmaßlich traumatisierten Lebenspartner zurückkehrte durfte – und zum zweiten gemeinsamen Sohn, derzeitig drei Jahre antik. Die Beziehung zwischen welcher Angeklagten und dem aus Somalia stammenden Nebenkläger sei ohne große Konflikte gewesen, erklärte dessen Anwältin. Er sei im Rahmen dem Messerangriff völlig unschädlich gewesen.

Nach welcher zweiten Tat kam H. zunächst erneut in eine Psychiatrie. Da welcher Sachverständige in der Tat mittlerweile zu einem anderen Ergebnis kommt wie zuvor, und eine Schuldfähigkeit mittlerweile doch z. Hd. möglich hält, sitzt die 33-Jährige derzeitig wieder in Untersuchungshaft.

Source: welt.de