Parteien: Früherer Bundestagspräsident Thierse zum Besten von Prüfung von AfD-Verbot
Der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) plädiert zum Besten von die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. „Wenn der Verfassungsschutz in drei Bundesländern die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, dann hat der Staat die Pflicht, ein Verbot der AfD zu prüfen“, sagte Thierse dem Tagesspiegel. Thierse gab gleichwohl zu bedenken, dass ein Verbotsverfahren wohl „viele Jahre“ dauern werde und die AfD dieses „propagandistisch erheblich ausschlachten“ und „sich als Opfer stilisieren“ könne.
Beantragen können ein Verbot einer Partei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jener Bundestag, die Bundesregierung oder jener Bundesrat. Eine Voraussetzung hierfür wären nicht nur jener Nachweis extremistischer, verfassungsfeindlicher Ziele, sondern dass die Partei es geistig und engagiert darauf anlegt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu entfernen.
Auch die sächsische Sozialministerin und SPD-Spitzenkandidatin zum Besten von die Landtagswahl, Petra Köpping, sprach sich zum Besten von die Prüfung eines Verbotsverfahrens aus. „Wir sollten die Chancen eines AfD-Verbots regelmäßig prüfen“, sagte Köpping dem Spiegel und stellte sich damit rhetorisch an die Seite jener SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken. Esken hatte sich schon zum Besten von ein Verbot wirklich, milderte ihre Forderung im Kontrast dazu später ab, man solle es regelmäßig prüfen.
Gesichert rechtsextremistisch
In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist die AfD vom Verfassungsschutz wie „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die Bundespartei wehrt sich derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Das 2016/17 in Karlsruhe verhandelte NPD-Verbotsverfahren war gescheitert, weil die Partei zwar verfassungsfeindlich war, im Kontrast dazu nur gen geringe Wahlergebnisse kam und damit keine Gefahr zum Besten von die freiheitliche Grundordnung darstellte. „Das sehe ich bei der AfD anders“, argumentierte Köpping. „Die AfD ist stark, sie ist eine Gefahr für die Demokratie.“
In den ostdeutschen Bundesländern ist die AfD in Umfragen stärkste Kraft, insbesondere in Thüringen, Sachsen und Brandenburg, wo im Herbst gewählt wird. Die Zahl jener Parteimitglieder stieg seitdem dem Herbst um ein Fünftel gen 41.000. Für jedes die kommende Wahl hätte ein Verbotsverfahren keine grundlegende Wirkung – die Partei bliebe zugelassen. Ein Verfahren könnte im Kontrast dazu die Solidarisierung radikalerer Anhänger mit jener Partei stärken.
Bei den Liberalen wird ein Verbotsverfahren ungelegen gesehen. Unter anderem jener Liberale-Rechtspolitiker Philipp Hartewig sprach sich dagegen aus. „Von einem Verbotsverfahren halte ich leider recht wenig, auch wenn die Gefahr durch die AfD enorm ist“, sagte Hartewig jener Zeitung. Der aus Sachsen stammende Bundestagsabgeordnete sagte: „Hier machen mir aus den Erfahrungen von vor Ort nicht nur Ergebnisse und Umfragen Sorgen, sondern vor allem deren absolute Deutungshoheit in einem Großteil der Meinungsbilder in der Bevölkerung.“ In Sachsen ist die AfD stark verankert, jener Bundesvorsitzende Tino Chrupalla kommt von dort.
Der Ostbeauftragte jener Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), war Forderungen nachher einem Verbot jener AfD zuletzt entgegengetreten. „Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr“, hatte Schneider jener Süddeutschen Zeitung gesagt.
Auch in jener Union gibt es Sympathie zum Besten von ein Verbot jener AfD. Der frühere Ostbeauftragte jener Bundesregierung und Union-Abgeordnete Marco Wanderwitz sammelt im Bundestag Unterstützer zum Besten von zusammensetzen Antrag. Die Union-Bundesspitze um Friedrich Merz lehnt zusammensetzen Antrag im Kontrast dazu ab.
Der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) plädiert zum Besten von die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. „Wenn der Verfassungsschutz in drei Bundesländern die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft, dann hat der Staat die Pflicht, ein Verbot der AfD zu prüfen“, sagte Thierse dem Tagesspiegel. Thierse gab gleichwohl zu bedenken, dass ein Verbotsverfahren wohl „viele Jahre“ dauern werde und die AfD dieses „propagandistisch erheblich ausschlachten“ und „sich als Opfer stilisieren“ könne.
Beantragen können ein Verbot einer Partei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jener Bundestag, die Bundesregierung oder jener Bundesrat. Eine Voraussetzung hierfür wären nicht nur jener Nachweis extremistischer, verfassungsfeindlicher Ziele, sondern dass die Partei es geistig und engagiert darauf anlegt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu entfernen.