Paragraf 218: Merz empört zusätzlich Initiative zu Schwangerschaftsabbrüchen

CDU-Chef Friedrich Merz hat empört auf eine Bundestagsinitiative zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen reagiert – und kritisiert die Unterstützung des Bundeskanzlers für den Gesetzesvorstoß. Es sein „skandalös“,
dass Olaf Scholz (SPD) einen entsprechenden Antrag mehrerer
Bundestagsabgeordneter mit seiner Unterschrift unterstütze, sagte Merz.

Nach dem Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Am Donnerstag hatten Vertreterinnen von SPD und Grünen eine
entsprechende Initiative ins Parlament
eingebracht. Der vorgestellte
Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die dreitägige Wartefrist
zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch gestrichen werden soll. Über die
Vorlage soll nach dem Willen der Initiatorinnen noch vor der Neuwahl des
Bundestags am 23. Februar abgestimmt werden.

Merz hat
Scholz aufgefordert, seine Unterschrift von dem Gruppenantrag zurückzuziehen. Der Bundeskanzler
stelle sich damit hinter ein Vorhaben, „das wie kein weiteres das Land
polarisiert“, sagte Merz. Die Initiatorinnen müssten den kompletten Antrag beiseitelegen, sagte Merz. Deren Vorhaben, den Bundestag noch vor der Neuwahl über
den Entwurf abstimmen zu lassen, sei ein
„Affront“. Die geplante Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches sei „geeignet, einen völlig unnötigen
Großkonflikt in Deutschland auszulösen“, warnte der CDU-Politiker.   

Strafe künftig nur für Ärzte, nicht für Patientinnen

„Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der
immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn
spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner
Unterschrift erscheint“, sagte Merz. Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im
Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte der Unionsfraktionschef.

Bisher ist ein
Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften
Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen
oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. 

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten bliebe die Pflicht zur Beratung bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen
zwischen Beratung und Abbruch. Wenn ein Schwangerschaftsabbruch ohne
Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt
oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei. Über die
Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.