Onlinezugangsgesetz: Bundestag billigt Kompromiss zu Digitalisierung jener Verwaltung

Bürgerinnen
und Bürger sollen Dienstleistungen der Behörden künftig einfacher digital
abrufen können. Der Bundestag billigte einen zuvor im
Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss
(PDF).

Kern der Reform des Onlinezugangsgesetzes ist es, ein digitales Bürgerkonto einzuführen. Ab 2028 sollen
Bürgerinnen und Bürger darüber einen verbindlichen
Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes bekommen. Einige
Länder hatten zunächst Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit in einzelnen
Punkten geäußert.

Dem Beschluss stimmten die Koalitionsfraktionen,
die Union und die Gruppe der Linken zu, die AfD-Fraktion lehnte ab. Der Bundesrat soll im Laufe des Tages abschließend über die
Reform entscheiden.

Digitalisierung kommt nur schleppend voran

Das Onlinezugangsgesetz war 2017 während der großen
Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getreten. Es hatte zum
Ziel, knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Dafür war eine Frist bis Ende 2022 vorgegeben. Die Umsetzung kam aber nur langsam
voran, das Ziel wurde klar verfehlt. Bisher können nur wenige Behördengänge
digital erledigt werden.

„Spätestens 2024 werden dadurch zum Beispiel die Kfz- oder
Führerscheinanmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung
und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorstellung des digitalen Bürgerkontos vor einem Jahr. Mit dem neuen Gesetz könnten zukünftig alle Leistungen
rechtssicher, einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des
Personalausweises digital beantragt werden.