Öffentliche Sicherheit: Wenn Politiker übertrieben geschützt werden

Ein probates Mittel, um für weniger Straftaten zu sorgen: ein Verhalten legalisieren, das bisher verpönt war. Etwa den Besitz von Cannabis. Oder man lässt weniger Menschen ins Land, dann sind weniger ausländerspezifische Taten, aber auch weniger andere Delikte zu verzeichnen. Dabei sollte es aber nicht darum gehen, das Aussehen der Kriminalstatistik zu polieren, sondern um die öffentliche Sicherheit. Zu oft fehlt es an der konsequenten Durchsetzung geltenden Rechts. Und die hängt auch nicht nur an fehlenden Polizisten, sondern am fehlenden politischen Willen. Der wird dann, weil das bequemer ist, durch neue Gesetze ersetzt, egal ob sie wirklich nötig sind.
Das schärfste Schwert
Umgekehrt kann man immer die Frage stellen, ob ein bestimmtes Verhalten stets mit dem schärfsten Schwert, also mit dem Strafrecht, geahndet werden muss. Das gilt auch für Propagandadelikte und „Hasskriminalität“. Der große Anstieg politisch motivierter Straftaten muss jedenfalls genauer unter die Lupe genommen werden. Äußerungen sind keine Gewalt, können aber durchaus strafwürdig sein. Der strafrechtliche Ehrenschutz hat hierzulande eine lange Tradition; das ist jedoch noch kein Grund, ihn deshalb ewig weiterleben zu lassen.
Doch Beleidigungen gar nicht mehr zu bestrafen, das würde auch manche derjenigen überfordern, die das schlankweg verlangen. Das gilt auch für manche Propagandadelikte. Das großzügige Freigeben von NS-Symbolik im Angesicht von noch lebenden Holocaustopfern wäre kein Freiheitsgewinn.
Ob freilich Politiker einen besonderen Ehrenschutz verdienen, steht auf einem anderen Blatt. Wer sich engagiert, verdient Schutz. Aber nicht durch übereifrige vermeintliche Nichtregierungsorganisationen, Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden, die oft nicht mehr wissen, was angemessen ist. Viele Unflätigkeiten kann man ignorieren, die Ehre von Politikern sollte dadurch nicht angekratzt werden können. Die des freiheitlichen Staates schon gar nicht.
Source: faz.net