Nachhaltigkeit: Auch dieser Bundesrat stimmt dem Anti-Greenwashing-Gesetz zu

Für irreführende Aussagen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz drohen künftig härtere Konsequenzen.
Wer seine Produkte als umweltfreundlich bewirbt, muss das künftig auch belegen können – sonst drohen härtere Strafen. Viel Zeit zur Anpassung sehen die neuen Regeln nicht vor.
Ökomarketing
Bundestag beschließt „Anti-Greenwashing-Gesetz“
Wer mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss das künftig auch belegen können – andernfalls drohen Abmahnung oder Schadenersatz. Der Bundestag hat dazu einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll.
Unterlassungserklärung
Deutsche Umwelthilfe stoppt Greenwashing-Werbung von Shein
Als nach eigenen Angaben erste deutsche Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die Deutsche Umwelthilfe einen wegweisenden juristischen Erfolg gegen den Shein erzielt. Weitere rechtliche Schritte gegen verbrauchertäuschende Praktiken seien bereits eingeleitet.
Vorerst keine Änderung der Frist
Gelten sollen die neuen Regeln ab dem 27. September 2026. Der Bundesrat hatte schon vor der Verabschiedung im Bundestag eine längere Abverkaufsfrist für bereits hergestellte Produkte sowie Verpackungen vorgeschlagen. Zudem kritisierten die Länder, dass die EU-Richtlinie mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden sei.