Mord an Frauen: Union fordert härtere Strafen zu Händen Femizide

Um insbesondere Frauen besser vor Gewalt zu schützen, wollen CDU und CSU Straf- und Zivilrecht an mehreren Stellen verschärfen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll laut der Zeitung Welt in den kommenden Wochen in den Bundestag eingebracht werden. Dieser sieht demnach vor, bestimmte Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikte künftig strenger zu bestrafen. Außerdem soll der Einsatz einer elektronischen Fußfessel für Gewalttäter bundesweit einheitlich geregelt werden.

Bislang können Gewalttäter, die mit einem Kontaktverbot belegt werden, nur in einigen Bundesländern mithilfe einer Fußfessel elektronisch überwacht werden. Rechtliche Probleme gibt es, wenn sie in ein anderes Bundesland reisen. Man erlebe „eine dramatische Zunahme von familiärer und häuslicher Gewalt“, sagte Günter Krings (CDU), der als rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion an dem Gesetzesentwurf mitarbeitete. Krings sagte weiter, es sei „unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind“. Er bezog sich dabei auf Daten aus dem gerade veröffentlichten Lagebild „Häusliche Gewalt“ für 2023.

Union will Mordmerkmale erweitern

Die Strafbarkeit von Femiziden soll insbesondere durch eine Änderung des Mordparagrafen verschärft werden. Bislang gilt die Tötung eines Menschen dann als Mord, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind. Dazu zählt etwa, wenn ein Täter laut Auffassung des Gerichts „heimtückisch“ oder „grausam“ gehandelt hat. Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft. Sind keine Mordmerkmale erfüllt, dann kann ein Täter nur wegen Totschlags verurteilt werden, was wiederum mit nicht unter fünf Jahren Haft bestraft wird.

Der Gesetzentwurf der Union schlägt unter anderem eine Erweiterung der Mordmerkmale vor. Künftig soll auch als Mörder gelten, wer sein Opfer „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ tötet. Es gelte „als besonders verwerflich, niederträchtig und feige, sich an einem Schwachen, Hilflosen, Wehrlosen zu vergreifen“, heißt es in der Begründung.

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