Missbrauch des Sondervermögens: Grüne planen Verfassungsbeschwerde gegen den Haushalt 2025

Die Grünen werfen der Koalition vor, im vergangenen Jahr mehr Kredite aufgenommen zu haben, als es das Grundgesetz zulässt. Sie drohen mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Nach der Bundestagswahl wurde die Schuldenregel im Grundgesetz gelockert – mit Zustimmung der Grünen. Nach ihrer Ansicht entspricht die Verwendung der mit zusätzlichen Krediten finanzierten Mittel in großen Teilen nicht dem, wofür sie im Frühjahr 2025 ihre Zustimmung erteilt haben.
Andreas Audretsch, stellvertretender Vorsitzender ihrer Bundestagsfraktion, attackierte in diesem Zusammenhang den Bundeskanzler von der CDU und den Finanzminister von der SPD: „Friedrich Merz und Lars Klingbeil haben Milliarden Euro zweckentfremdet und damit gegen die Verfassung verstoßen.“ Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer erklärte: „Das Sondervermögen wird an vielen Stellen genutzt, um Haushaltslöcher zu schließen.“ Die Investitionsquote werde verfälschend berechnet. Insbesondere die Zusätzlichkeit der Investitionsmittel sei nicht gegeben.
Verzicht auf Unterstützung der AfD
Die Grünen sehen sich durch zwei Gutachten bestätigt (Rechtsanwälte Günther aus Hamburg und Henning Tappe, Universität Trier), die sie in Auftrag gegeben haben. Der Rechtswissenschaftler Hanno Kube ist da skeptisch. „Ich sehe die Chancen eines solchen Vorgehens als begrenzt an“, sagte er. Schon die Zulässigkeit eines Organstreits einer Fraktion und mehr noch von Verfassungsbeschwerden erscheine hier fraglich. In der Sache lasse das Grundgesetz einigen Interpretationsspielraum. „Soweit eine angemessene Investitionsquote im Kernhaushalt überschritten werden muss, sind die Anforderungen stark formalisiert.“
Die Grünen müssten zunächst einen Weg finden, ihre Einwände vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Die juristisch naheliegendste Option wäre das Normenkontrollverfahren. Mit einer solchen Klage hatten die Mitglieder der Unionsfraktion erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht 2023 den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärte. Aber die Grünen haben ein Normenkontrollverfahren politisch ausgeschlossen. Denn für das erforderliche Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages bräuchten sie die Unterstützung von AfD-Abgeordneten. „Wird ein Verfahren politisch nicht gewünscht, kann man jedoch nicht verlangen, dass deswegen die Zulässigkeit anderer Verfahrenswege rechtlich großzügig bewertet wird“, gibt der Staatsrechtler Frank Schorkopf zu bedenken.
Die Grünen haben angekündigt, gemeinsam mit Unterstützern in der Zivilgesellschaft Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde auszuloten. Schorkopf sieht jedoch einige Hürden. Haushaltsgesetze als solche könnten nach der Karlsruher Rechtsprechung nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, da sie keine Außenwirkung hätten. Auch das Argument, einem künftigen Bundestag drohe die verfassungswidrige Einschränkung seiner Gestaltungsfreiheit, sieht der Göttinger Rechtsprofessor kritisch. Denn für die Verfassungsbeschwerde werde „gegenwärtige“ Betroffenheit verlangt.