Migration: Kretschmer fordert Abschiebung multipel straffälliger Geflüchteter

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer
(CDU) hat Abschiebungen mehrfach straffälliger Migranten mit Vollendung des
18. Lebensjahres auch ohne neuerliche Straftat gefordert. Bestehende
Gesetze müssten angepasst werden, um das zu ermöglichen, sagte der
CDU-Politiker in einem Interview mit Sachsen
Fernsehen. „Der Flüchtlingsstatus muss viel schneller entzogen werden, wenn man kriminell wird“, sagte Kretschmer.

Geflüchtete Jugendliche, die ein langes Vorstrafenregister hätten,
müssten mit 18 Jahren abgeschoben werden, auch nach Afghanistan, sagte er. Es sei nicht zu erwarten, dass sie sich diese Menschen als Erwachsene ändern würden. „Wir geben Menschen Schutz. Wenn diese unsere Solidarität
missbrauchen, weil sie kriminell werden, und das nicht, weil sie mal
falsch geparkt haben, sondern ständig und vor allem mit Gewalt, dann
haben die doch keinen Anspruch darauf, hier zu sein.“ 

Notwendig sei zudem eine stärkere Außensicherung
durch die EU und die weitere Anpassung der Leistungsgesetze. Die
Flüchtlingszahl „muss runter für die nächsten Jahre“, verlangte er und
nannte eine Zahl von 30.000, 40.000 oder 50.000 statt 300.000
Asylbewerbern jährlich. „Damit Integration auch wirklich gelebt werden
kann“, sagte Kretschmer. „Wir können doch nur so
viele Menschen hier aufnehmen, wie man auch integrieren kann.“ Das sei
eng mit den Bereichen Arbeitsmarkt, Sprachkursen, Wohnung oder Schule
verknüpft.

Abschiebungen nach Afghanistan derzeit nicht möglich

Laut Aufenthaltsgesetz dürfen geflüchtete Jugendliche auch schon heute mit dem Erreichen der Volljährigkeit ausgewiesen werden, sollten sie schwere Straftaten begangen haben oder eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellen. 

Nach der tödlichen Messerattacke von Mannheim hatte Bundeskanzler Olaf Scholz 
(SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach
Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen
zu wollen. „Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien und
Afghanistan stammen“, sagte Scholz in seiner Regierungserklärung. Das
Sicherheitsinteresse Deutschlands wiege in solchen Fällen schwerer als
das Schutzinteresse des Täters. Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) kündigte dazu einen raschen Gesetzentwurf an. Seit der erneuten Machtübernahme
der Taliban in Kabul im August 2021 gilt in Deutschland ein
Abschiebestopp für Afghanen.  

„Turbo-Abschiebungen für Intensivtäter“

Unterdessen forderte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) ein Sonderrückführungsprogramm für ausreisepflichtige ausländische
Mehrfach- und Intensivtäter. „Würden wir deutschlandweit
Turbo-Abschiebungen für Intensivtäter realisieren, hätten wir im
nächsten Jahr eine völlig andere Kriminalitätsstatistik“, sagte er der Sächsischen Zeitung. Sachsen stehe dem Bund als Pilotland „gerne zur Verfügung“.

Abschiebungen
auch nach Syrien und Afghanistan müssten ermöglicht werden, sagte
Schuster. Der Bund müsse die Wege dafür öffnen, indem er
Bundesausreisezentren an den großen Flughäfen einrichte und größeren
diplomatischen Druck auf die Herkunftsländer ausübe. Wenn die
Außenministerin über freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanen
verhandele, müsse es auch möglich sein, Verhandlungen über die Rücknahme
von Straftätern zu führen. „Das heißt, freiwillige Aufnahme nur gegen
Rücknahme von Landsleuten.“

Wie Kretschmer sprach sich auch Schuster für eine Begrenzung beim Zuzug
von Flüchtlingen in die Bundesrepublik aus – „auch mit
verstärkten Zurückweisungen an der Grenze“.
Andernfalls sei bald nur noch die Unterbringung mit Notmaßnahmen wie
Zelten und Turnhallenbelegungen möglich. „Berlin muss sich überlegen, ob
sie die Kommunen und Bundesländer so sichtbar überfordern wollen.“ Mit
Blick auf islamistische Hassprediger sprach sich der CDU-Politiker für
eine Klarnamenpflicht bei den Providern sozialer Netzwerke aus. Auf
diese Weise könnten Ermittler eine Bestandsdatenauskunft erhalten –
notfalls mit richterlichem Beschluss.