Mietpreisbremse: Bundesjustizministerin will härtere Strafen zu Händen Mietrechtsverstöße

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will härtere Strafen für Vermieter durchsetzen, die gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen. „Wer die Mietpreisbremse ignoriert, dem müssen spürbare Konsequenzen drohen. Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen“, sagte Hubig dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.  

„Es ist höchste Zeit, dass wir unser Mietrecht stärken. Denn soziale
Gerechtigkeit gibt es nur, wenn Wohnen bezahlbar ist – und wenn das Dach
über dem Kopf auch wirklich Schutz bietet“, fügte Hubig hinzu.

Eine neue Mietrechtskommission, die am heutigen Dienstag unter Federführung der Ministerin erstmals tagt, soll bis Ende 2026 Vorschläge erarbeiten, „wie wir Mietpreisbremse und Mietwuchertatbestand mehr Kraft verleihen können“, sagte Hubig. Nun komme es auf die Expertinnen und Experten an, wirksame und überzeugende Ideen vorzulegen. Die Ministerin will diese in der laufenden Wahlperiode umsetzen.

Ministerin will Mieter grundsätzlich stärken

Noch in diesem Jahr will Hubig die Rechte von Mietern auch grundsätzlich weiter stärken. Sie plant neue Regeln für Indexmietverträge, möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietungen und Schonfristzahlungen. 

Deutschland sei ein Mieterland, sagte die Justizministerin. Mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger lebe in
Mietwohnungen – rund 44 Millionen Menschen. Gute Bedingungen für Mieterinnen und Vermieter seien „entscheidend für ein gutes Leben in unserem Land“, fügte sie hinzu. 

Der Bundestag hatte die Mietpreisbremse vor der Sommerpause bis Ende 2029 verlängert. Sie regelt, dass in Gegenden mit schwierigem Wohnungsmarkt der Mietpreis
bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen darf. Das soll den Anstieg von Wohnkosten in
Ballungsräumen mildern. 

Ausnahmen gibt es für Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden, und für umfassend modernisierte Wohnungen, nicht aber für möblierte
Wohnungen. Vermieter können jedoch zusätzlich zur Kaltmiete einen
Möblierungszuschlag verlangen, den sie nicht gesondert im Mietvertrag
ausweisen müssen, sodass er für Mieter schwer nachzuvollziehen ist.