Markus Braun: Ex-Wirecard-Chef Markus Braun bleibt in Haft

Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht I München hat nach einem Antrag Brauns auf Haftprüfung entschieden, dass der gegen ihn verhängte Haftbefehl weiter aufrechterhalten wird und Braun das Gefängnis nicht vorzeitig verlassen kann. Das hat ein Gerichtssprecher ZEIT ONLINE bestätigt. 

Markus Braun sitzt seit Juli 2020 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München. Er muss sich vor Gericht für seine Rolle bei dem Skandalunternehmen Wirecard verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Braun gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Untreue und Marktmanipulation vor. Der ehemalige Vorstandschef Braun hingegen beharrt auf seiner Unschuld und beteuert, von dem Betrug bei Wirecard, der zur Insolvenz des Unternehmens und einem Milliardenverlust bei den Aktionären führte, nichts gewusst zu haben. Das Verfahren gegen Braun und zwei weitere Angeklagte ist einer der spektakulärsten Wirtschaftsstrafprozesse der vergangenen Jahre.

Das Gericht hält in seiner jüngsten Entscheidung die Untersuchungshaft für Braun für verhältnismäßig. Es bestehe weiterhin dringender Tatverdacht gegen den ehemaligen Wirecard-Chef. Nach der bisherigen Beweisaufnahme habe es das sogenannte Drittpartnergeschäft von Wirecard ebenso wenig gegeben wie ein daraus resultierendes Treuhandvermögen. Dabei geht es um offenbar fiktive Umsätze, die insbesondere drei Partnerunternehmen für Wirecard abgewickelt haben sollen. In seinen Bilanzen hatte Wirecard behauptet, über einen Milliardenbetrag an Treuhandvermögen zu verfügen. Dass es dieses Geschäft nie gegeben habe, hat auch der Kronzeuge und ehemalige Dubai-Statthalter von Wirecard, Oliver Bellenhaus, vor Gericht ausgesagt. Es „kann dazu keine zwei Meinungen geben“, trug Bellenhaus bereits 2022 in seiner Aussage vor.

Die Fortsetzung der Untersuchungshaft begründete das Gericht auch damit, dass der Tatnachweis für den Vorwurf der Marktmanipulation gegen Markus Braun geführt werden konnte. Weiter bestehe im Falle einer Freilassung Brauns nach wie vor Fluchtgefahr. Braun ist österreichischer Staatsbürger und könnte sich im Falle einer Freilassung nach Österreich absetzen. Sein ehemaliger Kompagnon Jan Marsalek ist bereits seit vier Jahren auf der Flucht und wird in Russland vermutet.