Maja T. in Ungarn: Wadephul äußert sich zurückhaltend zu Urteil gegen Maja T.

In mehreren deutschen Städten sind Hunderte Menschen gegen das Urteil gegen Maja T. in Ungarn auf die Straßen gegangen. In Berlin versammelten sich Unterstützer aus der linken Szene zu einer Kundgebung in Kreuzberg und zogen anschließend in einem Demonstrationszug Richtung Friedrichshain. Die Polizei sprach von 550 Teilnehmenden. Vereinzelt sei Pyrotechnik gezündet worden. 

Auch in Hamburg, Dresden, Erfurt, Freiburg, Nürnberg, Kiel und Potsdam gab es Demonstrationen und Solidaritätsbekundungen. In Leipzig gingen nach Angaben der Polizei rund 500 Demonstrierende auf die Straße. Gefordert wurde, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen und hier ein rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen. 

Das Budapester Stadtgericht hatte die nonbinäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter József Sós sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest beteiligt war. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten sollen dabei neun Menschen verletzt haben, vier von ihnen schwer.

„Das ist ein nicht rechtskräftiges Urteil in einem EU-Land“

Außenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sich zurückhaltend zu dem Urteil. „Das ist ein nicht
rechtskräftiges Urteil in einem EU-Land. Und das respektieren wir“,
sagte der CDU-Politiker bei einem Treffen mit seiner australischen
Kollegin Penny Wong in der Hauptstadt Canberra. 

Der Fall werde
vom Auswärtigen Amt konsularisch betreut, sagte Wadephul. Bekannt sei,
dass man eine Auslieferung nach Deutschland erbeten habe – „das besteht
alles weiter fort“, sagte der Minister. Zu dem Urteil des ungarischen
Gerichts nehme er darüber hinaus nicht Stellung. Er höre aber, dass
Rechtsmittel eingelegt werden sollten. Das Auswärtige Amt hatte zuvor
mitgeteilt, sich weiter „hochrangig“ um den Fall kümmern und „ihn auch
weiterhin gegenüber der ungarischen Seite ansprechen“ zu wollen. 

Das Urteil in Ungarn war auch auf breite Kritik bei Parteien im Deutschen Bundestag gestoßen. Vertreterinnen und Vertreter von SPD, Grünen und Linke kritisierten ein nicht rechtsstaatliches Verfahren und forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, Maja T. nach Deutschland zu holen. Die AfD begrüßte hingegen das Urteil. 

Deutsche EU-Parlamentarier der Linken und SPD hatten sowohl die Entscheidung des Gerichts als auch das Verfahren kritisiert. Der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, bezeichnete das Urteil als „Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“. 

Verteidigung und Staatsanwaltschaft gehen in Berufung

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Ein Verfahren zur Überstellung zur Strafvollstreckung nach Deutschland setzt grundsätzlich ein rechtskräftiges Urteil voraus. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist. 

Nach dem Urteil haben sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft angekündigt, in Berufung zu gehen. „Es geht jetzt in die nächste Instanz“, sagte T.s Vater Wolfram Jarosch. Dies bedeute aber auch, dass „die unwürdigen Haftbedingungen“ mit Isolationshaft für T. in Ungarn verlängert würden.