Legalisierung von Cannabis: Legale Besitzgrenze von Cannabis im Privatbereich wird verdoppelt

Die Fraktionen dieser Ampelkoalition nach sich ziehen sich hinaus eine
abschließende Fassung des Gesetzes zu Legalisierung von Cannabis geeinigt. Demnach
werden die künftigen Regeln zu Gunsten von Besitz und Konsum nachdem Angaben dieser Grünen
weniger streng ausfallen wie bisher geplant. „Von nun an wird niemand mehr
wegen des Konsums von Cannabis kriminalisiert“, sagte Grünen-Politikerin
Kirsten Kappert-Gonther. Das Gesetz sei ein „Paradigmenwechsel, zu Gunsten von den
sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt nach sich ziehen“.

Die Fraktionen einigten sich in ihren abschließenden
Verhandlungen demnach unter anderem darauf, die Konsumverbote rund um Kitas,
Spielplradieren und Schulen hinaus kombinieren Abstand von hundert Meter zu reduzieren. Zuvor
waren 200 Meter geplant.

Ebenfalls entschärft wurden die Regeln Eigenanbau: Künftig soll
dieser Anbau von solange bis zu 50 Gramm erlaubt sein – statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit
von Cannabisbesitz soll im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30
Gramm. Darunter gilt dieser Besitz wie Ordnungswidrigkeit. Zudem sollen laut
Kappert-Gonther Strafvorschriften und Bußgelder hinaus „angemessene Größenordnungen“
reduziert werden.

Maximal 25 Gramm im Einkauf

„In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable
Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und
die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden
lässt“, teilte Kappert-Gonther in Berlin mit. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt
wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch stecken.

Der Gesetzentwurf wurde Ende Oktober zum ersten Mal im
Bundestag gemeinsam nachdenken – eine abschließende Verabschiedung steht noch aus. Der Bezug
von Cannabis soll den Plänen zufolge gut nicht kommerzielle Vereine ermöglicht
werden. Dabei soll dieser Umfang hinaus maximal 25 Gramm eingeschränkt werden. Im
Eigenanbau sollen solange bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Für jedes Jugendliche unter 18
Jahren soll dieser Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.

Wie hoch wird dieser THC-Grenzwert im Straßenverkehr?

Auch die möglichen Bußgelder sollen aus
Verhältnismäßigkeitsgründen, wie es heißt, von maximal 100.000 hinaus maximal 30.000
Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert zu Gunsten von den Straßenverkehr sollen Experten
des Bundesverkehrsministeriums solange bis Ende März vorschlagen. THC ist dieser Wirkstoff
dieser Cannabis-Pflanze, dieser hauptsächlich zu Gunsten von die Rauschwirkung zuständig
ist.

Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag dieser Ampelkoalition. Mehr als den dazugehörigen Gesetzentwurf
wird schon länger gemeinsam nachdenken. Der ursprüngliche Plan dieser Ampel, Cannabis ebenso in
lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.
In einem ersten Schritt soll die Droge im Betäubungsmittelgesetz von dieser Liste
dieser verbotenen Substanzen gestrichen werden.

Die Pläne sollten ursprünglich zum Jahreswechsel in Kraft
treten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt demgegenüber bestätigt,
dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun zu Gunsten von dies
Frühjahr angestrebt.