Kurzarbeit: Bundestag verlängert Kurzarbeitergeld erneut uff zwei Jahre

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld um ein weiteres Jahr auf zwei Jahre verlängert. Das Kabinett beschloss eine entsprechende
Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). „Mit der Verlängerung
geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und
geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate“, sagte die Ministerin: „Wir schützen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre
Einkommen.“

Mit der Regelung können Betriebe statt der regulären Bezugsdauer von zwölf Monaten
bis zu zwei Jahre Kurzarbeitergeld für ihre
Beschäftigten beziehen. Die bisherige Regelung, die ebenfalls eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten vorsah, wäre ohne die Verlängerung Ende 2025
ausgelaufen. Die Verlängerung gilt bis zum 31. Dezember 2026.

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