Krankenhausreform: Regierung bringt Krankenhausreform hinauf den Weg

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Umstrukturierung der Krankenhäuser in Deutschland geeinigt. Durch diesen sollen Krankenhäuser in Deutschland unter weniger finanziellem Druck stehen und sich stärker auf bestimmte Behandlungen spezialisieren.

Die Reform soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen bestimmte Klinikbehandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

Länder und Ärztinnen kritisierten Entwurf

Gegen die Pläne der Bundesregierung gab es bereits vor dem Beschluss parteiübergreifend Widerstand bei den Ländern. Sie forderten einen Stopp der geplanten Reform, Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne),
warf Lauterbach zudem mehrfachen Wortbruch vor und drohte mit einer Blockade des Gesetzes. Allerdings ist der aktuelle Entwurf so angelegt, dass er keine Zustimmung des Bundesrats mehr benötigt. Stattdessen kommt er nun zu Beratungen in den Bundestag.

Auch Kliniken und Ärzteschaft kritisierten das Vorhaben und forderten das Bundeskabinett zuletzt auf, ihm nicht zuzustimmen. „Die bisherigen Reformpläne bedrohen die Stabilität der Krankenhausversorgung in Deutschland“, sagte der Chef der Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß. So wie es geplant ist, führe das Gesetz „zu langen Wartelisten, Fehlanreizen und mehr Bürokratie“. Zudem sei mit Verfassungsklagen von Bundesländern, Krankenkassen und niedergelassenen Ärzten zu rechnen. Gaß forderte eine grundlegende Überarbeitung.

Lauterbach verteidigt Gesetz

Minister Lauterbach sagte hingegen, mit der Reform ziehe die Regierung die Notbremse: „Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinikinsolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.“ Die Neuregelungen sollten in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten.

Die viel kritisierten gegenwärtigen Fallpauschalen zur Entlohnung medizinischer Leistungen sollten „durch Vorhaltepauschalen und Qualitätsvorgaben“ ersetzt werden. „Dann bestimmt der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie,“ sagte Lauterbach.

In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2025, die konkrete Umsetzung soll
dann Schritt für Schritt in den folgenden Jahren folgen.

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